Widerspruch gegen Jahresendabrechnung 2014 des WVIW
Schreiben an den Wasserverband WVIW zur Rückforderung der ab 01.01.2013 rechtswidrig erhobenen Entgelte für die Abwasserentsorgung
Musterschreiben Rückerstattung (pdf-Datei)
Schreiben an den Wasserverband WVIW zur Jahresendabrechnung 2014
Wir empfehlen, gegen die Jahresendabrechnung 2014 des WVIW Widerspruch einzulegen. Die Frist hierzu beträgt 1 Monat nach Zugang der Rechnung.
Das OLG Celle hat für den 02.06.2015, einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Auf den Artikel TAH vom 04.03.2015 in dieser Angelegenheit wird hingewiesen. Das schriftliche Urteil ergeht am 26. Juni 2015
Ein entsprechender Entwurf kann hier heruntergeladen werden.
Das OLG Celle hat für den 02.06.2015, 11:00 Uhr, Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Auf den Artikel TAH vom 04.03.2015 in dieser Angelegenheit wird hingewiesen.
Artikel TAH Mittwoch, 25. März 2015
WVIW hat für Kunden-Widersprüche Verständnis
Bestätigungen sollen verschickt werden / Wasserverband: Einsprüche für Eschershausen unbegründet
Dielmissen (r). Die noch ausstehende endgültige Entscheidung über die Berufung zu den Klagen der Bürgerinitiativen aus Stadtoldendorf, Bodenwerder und Polle gegen den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) hat erwartungsgemäß zu einer deutlichen Anzahl an Widersprüchen von Kunden geführt. „Das Verhalten der Kunden ist dabei mit Ausnahme des Bereichs Eschershausen sinnvoll“, teilt dazu der WVIW mit, „müssen doch bis zum Verhandlungstermin am 2. Juni vor dem Celler Oberlandesgericht Fristen gewahrt werden.“ Wie im letzten Jahr werde der Verband nicht in der Lage sein, alle Widersprüche zeitnah zu bearbeiten oder unmittelbar zu beantworten.
Der Termin für die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht im Juni soll endgültig klären, ob die vom Wasserverband Ithbörde/Weserbergland vollzogene Abrechnungslogik mit der Höhe der Verbrauchs- und Grundentgelte rechtens ist.
Nicht wenige Kunden aus den beklagten Gebieten haben deshalb gegen die ab dem 28. Februar verschickten Rechnungen erst einmal Widerspruch eingelegt und auch um schriftliche Eingangsbestätigungen und teilweise auch Erläuterungen beim WVIW gebeten.
Die aber sind aufgrund zahlreicher anderer notwendiger Nacharbeiten im Zusammenhang mit den Rechnungen, wie etwa der Bitte, die Abschläge zu ändern oder etwa einen Eigentümerwechsel zu registrieren, personell im Moment nicht kurzfristig zu bewältigen.
Grundsätzlich aber, das bestätigt man auch vonseiten des Verbandes, war es für die Kunden richtig, ihre Einwendungen gegen die Rechnung 2014 innerhalb eines Monats einzureichen, damit die Widerspruchsfrist nach den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen eingehalten wird und etwaige Ansprüche gewahrt bleiben.
Die Bearbeitung der einzelnen Widersprüche wird sich verzögern
„Wir haben vollstes Verständnis dafür, wenn die Kunden formal ihre Rechtsansprüche aufrechterhalten möchten“, erklärt WVIW-Geschäftsführer Andreas Hübel zu dem Sachverhalt, „wir werden versuchen, die Bestätigungen so schnell wie möglich zu verschicken“. Der WVIW bittet aber um Verständnis dafür, dass sich die Bearbeitung der einzelnen Widersprüche verzögern wird.
Einwendungen gegen Rechnungsbetrag für 2014 im Bereich Eschershausen seien dagegen unbegründet, teilt der Verband gestern mit. Einwendungen, die sich auf die neu festgelegten Abschlagszahlungen für 2015 beziehen, seien rechtlich ohne Auswirkung. Das Schmutzwassergrundentgelt solle unter anderem ganz grundsätzlich einer Umverteilung in dem Bereich dienen, darauf weist der Verband noch einmal hin.
Die Preiserhöhungen stellten sich je nach Personenzahl und damit verbundener Verbrauchsmengen unterschiedlich dar. „Die Jahresschmutzwasserkosten für ein Grundstück, das nur von einer Person bewohnt wird, werden ab 2015 erkennbar höher sein als für Grundstücke mit fünf Personen“, klärt Andreas Hübel dazu auf. „Diese Umstrukturierung ist bewusst beschlossen worden, damit nicht die größte Last von Familien zu tragen ist.“
Die Festsetzung der Schmutzwassergrundentgelte sei auch dem negativen demographischen Wandel geschuldet.