| Der Antrag der SPD: "Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes wird abgelehnt, das Verfahren wird beendet." wurde mit 20:18:0 (ja:nein:Enthaltung) angenommen. |
Öffentliche Sondersitzung des Kreistages
Achtung! Montag, den 28. Juni 10, 15:00 Uhr, wird erneut eine öffentliche Sondersitzung des Kreistages einberufen, die u.a. zu den Tagesordnungspunkten
- Antrag der FDP auf "Teilentlassung" und
- Antrag/ Änderungsantrag der Grünen auf "Keine Aufhebung des Landschaftsschutzes"
entscheidet - siehe TOP 4 der Tagesordnung
Tagungsort: Sitzungssaal des Kreishauses, II. Etage in 37603 Holzminden, Bürgermeister-Schrader-Straße 24
Öffentliche Sondersitzung des Kreistages
Am Montag, den 14. Juni 10, 9:00 Uhr, wird eine öffentliche Sondersitzung des Kreistages einberufen. Auf der Tagesordnung steht unter Top 12 sowohl der Antrag der FDP auf "Teilentlassung" als auch der Antrag der Grünen auf "Keine Aufhebung des Landschaftsschutzes".
Getagt wird in der Feuerwehrtechnischen Zentrale, Am Dammbruch 1 in Holzminden.
Mehrheitsgruppe findet Weg, den Kreistag platzen zu lassen - siehe tah vom 15.Juni 10
Für alle, die es interessiert! Am Montag, den 7.Juni findet um 9:00 Uhr eine nicht-öffentliche Kreisausschusssitzung statt, in der über die zukünftige Entwicklung auf dem Heidbrink entschieden wird. Warum so geheim? Es könnte interessant werden!
Wer mehr erfahren möchte, siehe Pressemitteilung der Grünen.
Alle meckern über Ziegen-Antrag der FDP - siehe tah vom 5. 6.10
Der Kreisausschuss setzt Frist für Petri bis 30. Juni 2010
Auf der Sitzung vom 21.12.2009 des Kreistages Holzminden gaben die Vertreter der Bürgerinitiative "BI Weserbogen" folgende Erklärung ab:
Das Ziel der Bürgerinitiative ist:
- das Landschaftsschutzgebiet Wesertal zu erhalten und
- den gesamten Weserbogen im Landschaftsschutzgebiet zu belassen!
1. Die geplante Ziegenhaltung ist nicht als landwirtschaftlicher Betrieb genehmigungsfähig, sondern nur als Industriebetrieb!
Industriebetriebe gehören in Gewerbegebiete!
Mit der Teillöschung des LSG und dem Bau der geplanten Ziegenfabrik würde die Anlage dann mitten im LSG stehen.
2. Massentierhaltung in dieser Form würde bedeuten:
- 7.500 Milchziegen müssen 1x jährlich lammen, um überhaupt Milch geben zu können,
- 7.500 Mutterziegen bekommen mind. 10.000 Ziegenlämmer,
- das werden jeweils zur Hälfte 5.000 weibliche und 5.000 männliche Zicklein sein.
- In Europa gibt es keinen Mark für männliche Ziegenlämmer!
Es ist ethisch und moralisch nicht akzeptabel, jährlich mind. 5.000 männliche Ziegenlämmer umzubringen und als Produktionsabfall zu entsorgen!
3. Der Weserbergland-Tourismus hat auf Empfehlung des Landes von der Uni Trier ein Zukunftskonzept zum „Tourismus im Weserbergland 2015“ erstellen lassen, um die Tourismus-Standorte entlang der Weser gemeinsam zu sichern.
Wir sind der Ansicht, dass sich die geplante Massentierhaltung und Tourismus in unserer Gegend sich nicht vertragen. Das würde der Entwicklung des Tourismus, die im regionalen Raumordnungskonzept verbindlich formuliert ist, zuwiderlaufen.
Vorhandene Arbeitsplätze im Tourismus, Einzelhandel und im Gewerbe werden durch die Einbrüche im Tourismus gefährdet.
Es ist zu erwarten, dass mehr Arbeitsplätze vernichtet werden als sie auf dem Heidbrink neu entstehen können.
4. Die Bewohner der Samtgemeinde Polle wollen nicht für eine Abwasser-Pipeline nach Holzminden bezahlen, die gar nicht notwendig ist und auch zu hohen Folgekosten => weiteren Gebührenerhöhungen führen kann.
Aufgrund der derzeit vorliegenden Zahlen sind die Kapazitäten der Kläranlage in Brevörde nach den Angaben des Geschäftsführers des Wasserverbandes Ithbörde-Weserbergland ausreichend.
Eine Teilauslastung oder gar Schließung der Anlage in Brevörde ist nicht wirtschaftlich und würde zu weiteren Gebührenerhöhungen führen.
5. In den südlichen Niederlanden sind in den Gegenden mit Ziegen-Massentierhaltung
- schon 6 Personen an Q-Fieber verstorben,
- 2.300 Menschen sind in diesem Jahr erkrankt.
- Aktuell werden laut Pressemitteilungen 36.000 Tiere gekeult.
Für uns besteht die konkrete Ansteckungsgefahr darin, dass die Erreger, die im Ziegenmist Jahre überleben können, über die Luft und durch den Wind km weit verbreitet werden können.
6.
- Der Antrag der Mehrheitsfraktion auf vorweggenommene Teillöschung zeigt uns, dass hier gesetzlich festgeschriebene Bürgerrechte nicht gewahrt werden.
- Wir verlangen von der Politik, dass die strittigen Fragen offen diskutiert werden und dass der Antragsteller persönlich Stellung bezieht und seine Absichten eindeutig erklärt.
- Auf Grund der Tatsache, dass Termine für die Abgabe der eingeforderten Unterlagen verstrichen sind und das Emissionsgutachten nicht vorgelegt wurde, richten wir unsere Bitte an Herrn Landrat Waske:
Nennen Sie uns einen verbindlichen Termin für die Entscheidung über die Teillöschung.
Sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Verfahrens!
Diese Erklärung als pdf-Datei zum Download.
Erklärung im Namen besorgter Familien
Sehr geehrte Kreistagsmitglieder,
Als junge politisch interessierte und dieser Region verbundene Bürgerin, möchte ich im Namen aller junger Familien und der, die es werden wollen, meine höchsten Bedenken zum Thema Q-Fieber Ausdruck verleihen.
Politiker haben die von den Bürgern verliehene Verantwortung mit aller Sorgfalt und allem Bedacht und in erster Linie für die Gesundheit und somit auch für das ungeborene Leben wahrzunehmen.
Nur der entfernteste Gedanke an eine Infektion mit dem Erreger Q-Fieber, welcher bei Schwangerschaft zu einer Fehlgeburt führen kann, sollte bei jeder Entscheidung im Hinblick auf die Gesundheit und das Wohlergehen auch der jungen Generation erstes Gebot und Verpflichtung sein.
Deshalb bitte ich Sie, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Weichen für eine gesicherte Lebensqualität und eine unbelastete Zukunft zu stellen.
Landschaftsschutz bedeutet Schutzraum als Lebensgrundlage für alle schutzbedürftigen Wesen - besonders auch für die Jugend, Kinder und Familien.