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Artikel TAH vom 18. März 2015

Anwalt legt 436 Mal Widerspruch ein

BI-Mitglieder wehren sich gegen Abrechnungen

Stadtoldendorf (r/nig). Der Rechtsanwalt, der die Mitglieder der Stadtoldendorfer Bürgerinitiative Abwassergerechtigkeit vertritt, hat beim Wasserverband Ithbörde-Weserbergland Widerspruch gegen die Abrechnung 2014 eingelegt -und das 436 Mal!

Das teilte BI-Sprecher Bernd Schuster gestern dem TAH mit. Die Einwände betreffen sowohl die abgerechneten Entgelte für das Schutzwasser als auch die neu eingeführten Nie­derschlagsentgelte. Der Anwalt beendet seinen mehrseitiges Schreiben im Namen aller BI-Mitglieder mit dem Hinweis, dass er und die Mitglieder bereit seien, die Einwendungen gemeinsam mit dem Wasserverband zu erörtern.

BI benötigt Kopien

Für die Mitglieder der Bürgerinitiative bedeutet das, dass sie nun selbst keinen Widerspruch mehr gegen ihre Abrechnungen 2014 einreichen müssen. „Wir benötigen allerdings eine Kopie der Abrechnung zur weiteren Bearbeitung“, erklärt BI-Sprecher Bernd Schuster. Auf den Kopien sollte eine Telefonnummer für mögliche Rückfragen notiert sein.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Woche und nach erfolgter Rücksprache in Hannover gibt der BI-Vorstand den Mitgliedern Ratschläge für die zukünftige Zahlungshandhabung für die Rechnung 2014:

  • Eine Abschlagszahlung auf die möglicherweise vorhandene Restforderung aus dem Jahre 2014 in angemessener Höhe ist zu überweisen.
     
  • Laufende Zahlungen für 2015 sollten sich nach dem Beitrag aus dem Jahre 2013 richten. Dieser ist, soweit er unbestritten ist, um den Monatsanteil für das Oberflächenwasser zu erhöhen.
     
  • Wer so verfahren möchte, sollte die Zahlungen per Dauerauftrag am Ende des laufenden Monats vornehmen.
     
  • Wer seine Rechnungskopie an die Sprecher der BI weiter gibt, muss darauf vermerken, ob er selbst tätig geworden ist, also Widerspruch eingelegt hat.

Berufungsverfahren

Im laufenden Berufungsverfahren zwischen der BI-Abwassergerechtigkeit und dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland hat das Oberlandesgericht in Celle die mündliche Ver­handlung im Berufungsverfahren inzwischen auf den 2. Juni angesetzt. Die Sprecher der BI waren deshalb zur Vorbereitung des Termins und zu einer Erwiderung auf die Berufungsschrift beim Rechtsanwalt in Hannover. Dabei wurde umfangreiches Material durchgearbeitet, das in dem Schriftsatz seinen Niederschlag finden wird.


Artikel TAH vom 14. März 2015

Will sich WVIW sanieren?

Als ich unsere Jahresendabrechnung erhalten habe, empfand ich die Preiserhöhung als Wucher. Beim Wasser wurden 23 Prozent je Kubikmeter und beim Schmutzwasser 33 Prozent je Kubikmeter aufgeschlagen. Dazu kommen noch 9,17 Euro je Quadratmeter für versiegelte Flächen Niederschlagswassergebühr. Im Informationsblatt steht: „...weil die Einnahmen die erforderlichen Ausgaben nicht mehr decken...“ - und dies sollen wir Bürger wieder bezahlen? Des Weiteren ist zu lesen, dass es im Verband keine Gewinnerzielungsabsicht geben soll. Soll hier die Abfindung eines ehemaligen Geschäftsführers finanziert werden? Wie sieht es mit den Gehältern der Mitarbeiter aus?

Eine Gesamterhöhung von zehn Prozent hätte ich noch in Kauf nehmen können, aber nicht eine von 30 Prozent (in der Gemeinde Eschershausen) plus Niederschlagswassergebühr. Ich kann hier nur jedem raten, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

Burckhard Denda, Dielmissen


Artikel TAH vom 9. August 2014

Mit einem Leserbrief im TAH fing es an

Bürgerinitiative Abwasser-Gerechtigkeit Stadtoldendorf zieht nach zwei Jahren eine Bilanz

Stadtoldendorf (fhm). „Das war der Startschuss für unsere Bürgerinitiative“, erinnert sich Bernd Schuster. Ein Leserbrief von Wilhelm Meyer, der am 5. Juni 2012 im TAH erschien, brachte in Stadtoldendorf die Bürgerinitiative Abwasser-Gerechtigkeit auf die Beine. Will­helm Meyer berichtete in dem Brief von seinem erfolglosen unterfangen, ebenfalls einen Teil der Abwasserentgelte zurückzubekommen, nachdem eine Poller Bürgerinitiative er­folg­reich gegen den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland geklagt hatte. Man müsse wohl erst eine Bürgerinitiative gründen, um Erfolg zu haben, so die Überlegung.

So war es dann auch. Bernd Schuster und Wilhelm Meyer gründeten mit 30 weiteren Mit­streitern die Bürgerinitiative Abwasser-Gerechtigkeit. Inzwischen sind es über 350. Aus­gangs­punkt, so erklärt Schuster, sei das Poller Urteil zu den Allgemeinen Entsorgungsbe­din­gun­gen des Wasserverbandes gewesen.

Man habe vor zwei Jahren schnell mit Aktivitäten begonnen und schon am 19. Juli im Rat­haus mit Vertretern des Wasserverbandes ein Gespräch geführt. Da die Gespräche nicht fruchteten, ging die Stadtoldendorfer Bürgerinitiative ebenfalls vor Gericht - mit Erfolg. 160 Frauen und Männer klagten wie die Poller gegen den Wasserverband und gewannen den Prozess.

„Wir befinden uns in der Sache derzeit in einem Schwebezustand“, erklärt Bernd Schuster die aktuelle Situation. Zurzeit wird vor dem Oberlandesgericht Celle die zweite Klage in der Berufung verhandelt. Über 600 Kläger aus Polle, Stadtoldendorf und Bodenwerder (dort gibt es seit Frühjahr 2013 die dritte Bürgerinitiative in Sachen Wasserverband) sind es. Man habe allerdings die Hoffnung, dass dieses Gericht sich mit der von den Bürgerini­tiativen kritisierten weiteren Mängeln und Fehlern beim Wasserverband auseinandersetzt, wünscht sich Schuster. Denn bislang wurden nur die Allgemeinen Entsorgungsbedingun­gen als fehlerhaft festgestellt. Mit Kopfschütteln habe man bei der Bürgerinitiative in den ver­gangenen Monaten auf die Erklärungen und Veröffentlichungen des Wasserverbandes reagiert. Die BI verwahre sich gegen den Eindruck, dass die Entgelt-Erhöhungen durch die Prozesse zu verantworten seien. „Hätte man nach dem ersten Prozess den Klägern das Geld bezahlt, wären gerade einmal 50.000 Euro zu Buche geschlagen“, rechnet Schus­ter vor. Ebenfalls mit verständnislosem Kopfschütteln sehen Schuster und Meyer, dass anstatt der für Jahresanfang angekündigten Bescheide erst seit einigen Wochen die Rechnungen des Wasserverbandes einzeln bei den Bürgern ankommen.

Die Arbeit der Bürgerinitiative, so das Fazit von Bernd Schuster und Wilhelm Meyer nach den ersten zwei Jahren, ist noch lange nicht zu Ende. „Im Gegenteil“, stellt Schuster fest und nennt gleich aktuelle Beispiele. So würden die Rechnungen für 2014 nicht nur verspä­tet, sondern auch mit der höheren, vom Gericht kritisierten Grundgebühr ausgestellt. „Wir werden weiterhin alles beobachten und aufmerksam prüfen“, sagt Schuster. Als Beispiel nennt Schuster die fehlende Trennung von Niederschlag und Abwasser „Der Wasserver­band wurde schon 2002 darauf hingewiesen und hat es abgelehnt.“

Die Bürgerinitiative habe auch gezeigt, dass die Politik versuche, durch Aussitzen und Ver­schieben das Problem zu „bewältigen“. Es sei nicht gut, dass man hier die Bürger al­lein lasse. „In den vergangenen zwei Jahren hat sich nur John Hix von den Grünen mehr­fach zu unseren Themen geäußert.“ Auch die Forderung, die vor einigen Monaten im Samtgemeinderat erhoben wurde, den Themenkomplex Abwasserverband öffentlich zu behandeln, sei wieder in der Versenkung verschwunden, kritisieren Meyer und Schuster.

Stolz sei man bei der BI Abwasser-Gerechtigkeit darauf, dass man mit den Initiativen aus Polle und Bodenwerder zusammenarbeite und gemeinsame Aktionen koordiniere. „Wir sind keine Nörgler“, unterstreicht Schuster, „wir wollen nur wissen, wofür wir bezahlen sol­len.“ Für die Zukunft werde die Bürgerinitiative nicht nur mit ihren Aktionen und ihrer Arbeit weitermachen, sondern auch grundlegende Überlegungen vornehmen. „Wir bereiten die nächste Kommunalwahl in zwei Jahren vor - ob mit eigenen Kandidaten, oder mit Vertretern der Initiative in Parteien oder Wählergruppen, ist noch nicht entschieden. Es geht da­rum, die Interessen der Menschen bei uns zu vertreten. Dafür stehen wir.“


Leserbrief TAH vom 12. Juli 2014

Ja wo bleiben sie denn?

BI Abwassergerechtigkeit kritisiert die immer noch fehlenden Abrechnungen

Nachdem die Hälfte des aktuellen Jahres vergangen ist, sind noch immer bei den meisten Kunden in der Altsamtgemeinde Stadtoldendorf keine Abrechnungen oder Abschlagsforde­run­gen des WVIW eingegangen. Dies steigert den Unmut über ein solches Gebaren des Ver- und Entsorgungsunternehmens mit kommunalem Auftrag in der Bevölkerung.

Noch zu Beginn des Jahres hatte man erklärt, die Abrechnungen „in den nächsten Wo­chen“ zustellen zu wollen. Allein blieb es bei diesen Ankündigungen, die bis zu Beginn des 2. Halbjahres nicht realisiert wurden. Seitdem sind weitere Monate des Wartens ins Land gezogen, und damit erhöhen sich die monatlichen zu leistenden Abschlagsforderungen zwangsläufig auf die jetzt nur noch verbleibenden Restmonate des Jahres.

Und was sagt „die Politik“; d.h. die von der Bevölkerung mit einem Mandat ausgestatteten Abgeordneten zu dieser Art des Nichthandelns? Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die öffentliche Samtgemeinderatssitzung vom 20.02.2014, auf der die Kommunalpolitiker aus allen politischen Lagern forderten, dass das Thema Wasserverband öffentlich behan­delt werden muss!

Was ist von diesen Forderungen übriggeblieben oder sollte man besser fragen, wer von den Kommunalpolitikern hat sich diese Forderung zu eigen gemacht und handelt danach? Sind das möglicherweise die Abgeordneten, die als „Entsandte“ der Kommune der Ver­bands­versammlung des WVIW angehören? Und ist die Verbandsversammlung nicht das „Kontrollgremium und Parlament“, das die Arbeit von Vorstand und Geschäftsführung des WVIW kritisch zu prüfen und begleiten muss?

Wie hatte der Geschäftsführer des Wasserverbandes hierzu im TAH vom 13.02.2014 er­klärt: „Die Verbandsversammlung (also die entsandten Abgeordneten der Kommunen) ha­be in der Frage des Preises eine bewusste Entscheidung getroffen, weil sie als Konse­quenz aus dem Klageverfahren der BI keine andere Möglichkeit sah.“

Da kann nun also kein Kommunalpolitiker einschließlich des Bürgermeisters von Stadt­olden­dorf behaupten, dass dieses Problem bisher nicht bekannt war! Stattdessen über­lässt der WVIW bei der Vorstellung der Niederschlagswasser-Flächenberechnung im No­vember 2013 in der öffentlichen Veranstaltung im Haus am Eberbach einem Vorstandsmit­glied aus Boffzen Begrüßung und Einführung in die Thematik, wo doch der hiesige Bürger­meister der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf ebenfalls dem Vorstand des WVIW angehörig ist!

Was soll der doch immer so hochgelobte „mündige Bürger“ von solchem Verhalten den­ken? Wir meinen, der mündige Bürger ist nicht vergesslich und wird seine Entscheidung bei der nahenden Kommunalwahl zum Ausdruck bringen.

Was können wir, die Abwasserkunden nun wirklich tun? Leider nur warten und Abwarten und das Geld zusammenhalten, denn die angeforderten Abschläge sind heftig, wie wir ei­ni­gen uns vorliegenden Abrechnungen entnehmen können.

Otto Wilke, Bernd Schuster, BI-Abwassergerechtigkeit Stadtoldendorf


Artikel TAH Dezember vom 05. 2013

Die BI informiert über Entwässerung

Rund 100 Teilnehmer bei der Info-Veranstaltung

Stadtoldendorf (r). Der Einladung durch den Vorstand der BI Abwassergerechtigkeit folg­ten fast 100 Mitglieder und interessierte Bürger in das Haus am Eberbach, um sich objek­tiv informierten zu lassen. Zu Beginn gab es durch den Vorstand wichtige Hinweise für Mitglieder der BI und die interessierten Bürger. Es ging insbesondere um das Ausfüllen der Formulare, die die Bürger der Altsamtgemeinde Stadtoldendorf von dem Wasserver­band Ithbörde zur Oberflächenentwässerung erhalten haben.

Die von den Bürgern gestellten Fragen sind offenbar zu deren Zufriedenheit beantwortet worden, da dieses zumindest anerkennende Äußerungen vermuten lässt. Besonders fand aber es auch ein positives Echo, dass die Veranstaltung anders, als in den vorangegan­genen des Wasserverbandes (der TAH berichtete), fundiert organisiert war.

Der Vorstand der BI Abwassergerechtigkeit hatte sich vor der Einladung bei dem die BI vertretenden Anwalt darüber informiert, auf was besonders bei er Ausfüllung der Fragebö­gen zu achten sei. Dieser hatte in dem Beratungsgespräch wichtige Tipps für die Mitglie­der der BI ausgegeben. Diese waren Grundlage der Mitgliederinformation.

Besonders wichtig schien dem Vorstand der Hinweis zu sein, dass bereits seit über 15 Jahren hohe Deutsche Gerichte die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser durch Urteile festgestellt haben und dass dadurch Kommunen und Abwasserentsorger verpflichtet sind, diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Das trifft selbstverständlich auch für den Abwasserentsorger in der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf zu. Das kann letztlich nur bedeuten, dass dieser in abseh­barer Zeit seine Satzungen für das gesamte Gemeindegebiet neu erstellen muss und sich nicht nur auf die Altsamtgemeinde Stadtoldendorf beschränken kann.

Die Mitglieder der BI sind nach der allgemeinen Unterrichtung über das weitere Vorgehen gegenüber dem Wasserverband ausführlich unterrichtet worden. Dazu erhielten sie ein Schriftstück des Anwaltes der BI ausgehändigt.

Daraus konnten sie entnehmen, dass der Wasserverband letztmalig aufgefordert worden ist, die rückständigen Entgelte bis 30. November 2013 auszuzahlen. Ebenso sollten die mit Schreiben vom 27. März, 4. Juli und 18. Juli angeforderten Kalkulationsunterlagen endlich ausgehändigt werden, um sie einer fachgerechten Überprüfung zu unterziehen.

Für den Fall des erneuten Verzuges seitens des Wasserverbandes hat der Anwalt der BI ausdrücklich erklärt, dass er dann in deren Namen Klage einreichen werde (der TAH be­richtete), was noch vor Beginn der Feiertage dann erfolgen wird.


Artikel TAH vom 22. November 2013

Abwassersplitting: Saal platzt aus allen Nähten

Wasserverband will wegen großer Nachfrage zweite Veranstaltung durchführen

Stadtoldendorf (pd).  Damit hatten wohl weder Veranstalter noch Hausherr gerechnet: Mehr als 450 Interessierte kamen zur Informationsveranstaltung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland (WVIW) ins Stadtoldendorfer „Haus am Eberbach”, um genauer Aufschluss darüber zu bekommen, wie die ab 2014 geplante, getrennt vom Schmutzwas­ser abzurechnende Niederschlagswasserentsorgung genau funktionieren soll. Viele Be­troffene, die ihre Erfassungsbögen für konkrete Fragen gleich mitgebracht hatten, muss­ten draußenbleiben, weil der Brandschutz dem Festsaal Grenzen setzte. Der WVIW plant deshalb eine weitere Informationsveranstaltung, die am nächsten Dienstag (26. Novem­ber) um 19 Uhr am selben Ort stattfinden soll.

Dass so viele den Weg ins „Haus am Eberbach” fanden, lag wohl nicht zuletzt auch an der Tatsache, das unklar war, welche Flächen überhaupt einbezogen werden können und wel­che von den selbst um Überprüfung gebetenen Kunden herausgenommen werden konn­ten. Der Verband hatte auf eine kundenfreundliche Version bei den zugesendeten Unter­lagen gesetzt und Flugbilder mit abgeglichenen Katastern an die Grundstückseigentümer gesendet.

„Wir haben bisher Hunderte von Antworten mit korrigierten Versionen bekommen, ich muss unseren Kunden da ein großes Lob aussprechen”, meint WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie, der genau wie der technische Leiter Andreas Hübel und Janine Flint-Dittner für eventuelle Fragen bei der von Vorstandsmitglied Bernd Kaussow geleiteten Veranstaltung zur Verfügung stand.

Wolfgang Belz von der Comuna GmbH aus Syke war als Fachreferent für das Thema Nie­derschlagswasserentsorgung vom Wasserverband für die grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes verpflichtet worden. Ein Berater-Profi, der über seine Vortragsarbeit neben­bei bemerkte, dass ihn auch schon einmal die Polizei aus Sicherheitsgründen nach einem Vortrag bis zum Autobahnzubringer begleiten musste.

So weit kam es in Stadtoldendorf nicht. Zwar waren auch etliche Mitglieder der Bürgeriniti­ative „Abwassergerechtigkeit” anwesend, aber ein Großteil der Teilnehmer war augen­scheinlich deswegen gekommen, um am Rande der allgemeinen Aufklärung vielleicht auch individuelle Detailfragen klären zu können. Darüber hinaus war das, was Belz hin­sichtlich der rechtlichen Situation und der geplanten Berechnung vortrug, keine wirklich kontroverse Neuigkeit. Die getrennte Veranlagung der Niederschlagsentwässerung sei schon länger ein Erfordernis nach bundesdeutscher Rechtsprechung, stellte der Berater fest.

Durch die Einbeziehung von bisher abrechnungstechnisch bei der Oberflächenwasserent­sorgung noch nicht berücksichtigten Flächen wie etwa denen von Baumärkten, freistehen­den Garagen oder auch von Kommunen genutztem bebautem Eigentum würden zukünftig auch Nutzer an den Kosten beteiligt, die bisher kaum oder gar nichts für die Entsorgung gezahlt hätten.

Die Eigentümer von Einfamilienhäusern, so Belz, kämen nach seinen Erfahrungen bei der neu kalkulierten getrennten Berechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser meist et­was besser weg. „In der Regel sind es Städte und Gemeinden selbst, die am Ende deut­lich mehr bezahlen”, meinte Belz.

Unzufriedenheit kam bei einigen im Publikum darüber auf, dass der Wasserverband keine absehbaren Zahlen dafür nennen konnte, wie sich die Berechnung von Schmutz- und Nie­derschlagswasser zukünftig anteilig aufteilen wird. Das jedoch, meinten sowohl die WVIW-Verantwortlichen wie auch Wolfgang Belz, könne mit gutem Gewissen erst nach Erfassung aller Flächen seriös kalkuliert werden.

Referent Wolfgang Belz erklärt das Vorhaben.

BI lädt zur eigenen Veranstaltung

Nach den Info-Veranstaltungen des Wasserverbandes WVIW lädt auch die Bürgerinitiati­ve„Abwassergerechtigkeit” zu einer Info-Veranstaltung zum gleichen Thema ein. Am Don­nerstag, 28. November, um 19 Uhr im Haus am Eberbach sind alle Mitglieder und weitere Interessierte willkommen, die Fragen zu den Erhebungsbögen haben. „Nach der WVIW-Veranstaltung sehen wir den Bedarf, einiges klar- und richtig zu stellen”, meint BI-Spre­cher Bernd Schuster. Die Erhebungsbögen des Wasserverbandes seien mitzubringen, um konkrete Fragen direkt klären zu können.


Artikel TAH vom 24. August 2013

Rückzahlung wird erst noch geprüft

Kreis legt Entscheidung über Stadtoldendorfer Abwasserentgelte dem Umweltministerium vor

Stadtoldendorf (r). Es ist ein juristischer Präzedenzfall, die Kläger aus Stadtoldendorf bekamen aus formalen Gründen Recht: Weil das Oberlandesgericht Celle an den Allge­meinen Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland (WVIW) beanstandete, dass mögliche Gründe für Preisänderungen nicht aufgelistet sind, musste der WVIW die Preiserhöhung für das Abwasser aus den Jahren 2009 bis 2012 zurückneh­men (der TAH berichtete mehrfach). Der strittige Betrag wurde an die rund 170 Kläger aus der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf zurück überwiesen. Die Rückzahlung an alle restlichen Betroffenen aber verzögert sich. Der Landkreis Holzminden will die gesam­te Angelegenheit noch rechtlich durch das Umweltministerium prüfen lassen.

Nach einem Vorstandsbeschluss des WVIW sollen nicht nur die Kläger, sondern auch alle anderen Kunden im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf für den Zeit­raum von 2009 bis 2012 die Erhöhung der Abwasserentgelte wieder zurückgezahlt be­kommen.

Der Verband teilt mit, dass er dies aus Gründen der Gleichbehandlung auch möglichst schnell über die Bühne bringen will, um anschließend mit einer entsprechenden Neukalku­lation die entstandenen Verluste wieder auszugleichen. Mit dem Landkreis als Rechtsauf­sicht besteht Einigkeit, dass an alle Kunden eine Rückzahlung der Entgelte erfolgen soll. Der WVIW hat dazu einen Nachtragswirtschaftsplan aufgestellt, der noch vom Landkreis zu genehmigen ist. Denn immerhin sind für die geplante Rückzahlung finanzielle Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro nötig. Geld, das der Wasserverband nicht einfach übrig hat, sondern über einen Kassenkredit finanzieren muss.

Die Genehmigung des Nachtragswirtschaftsplanes lässt indessen auf sich warten. Der Landkreis hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vorgelegten Finanzierungsmodells. Er hat den Vorgang inzwischen zur rechtlichen Prüfung an das niedersächsische Umweltmi­nisterium in Hannover weitergegeben und um Stellungnahme gebeten. Erst wenn von dort - als oberster Rechtsaufsichtsbehörde für Wasser- und Bodenverbände - eine offizielle ju­ristische Einschätzung kommt, will auch der Landkreis über den Nachtrag entscheiden.

„Wir sind unglücklich über diese Verzögerung”, kommentierten WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie und Verbandsvorsteher Günther Klenke die neue Situation: „Eine zügigere Abwicklung der ganzen Angelegenheit wäre wünschenswert gewesen. Im Interesse einer bestmöglichen Rechtssicherheit des Verfahrens respektieren wir aber die Vorgehensweise des Landkreises Holzminden.”


Artikel TAH vom 3. August 2013

Kalkulation soll offengelegt werden

WVIW und BI sprechen über Kosten der Abwasserentsorgung

Bodenwerder/Dielmissen (pd). Kontrovers, aber nicht unversöhnlich haben sich die BI Abwassergebühren-Gerechtigkeit Alt-Samtgemeinde Bodenwerder und der Wasserver­band Ithbörde/Weserbergland WVIW in einem ersten gemeinsamen Gespräch im Dielmis­ser Verwaltungszentrum über ihre gegenseitigen Positionen ausgetauscht.

Die Argumente auf beiden Seiten waren dabei nicht neu, aber der direkte Umgang mitein­ander könnte entscheidende Grundlagen hervorbringen, um die Lage zu entspannen. „Die geführten Gespräche machen Hoffnung, dass sich eine sachliche Auseinandersetzung entwickeln könnte. Das begrüßen wir sehr”, kommentierte WVIW-Geschäftsführer Hen­ning Stegie den Dialog. An dem Gespräch nahmen auf Seiten des Versorgers nicht nur Stegie und Verbandsvorsteher Günter Klenke teil, sondern auch die stellvertretenden Vor­steher Bernd Kaussow und Wilhelm Brennecke sowie Joachim Lienig in seiner Doppel­funktion als Vorstandsmitglied und Samtgemeindebürgermeister von Bodenwerder-Polle. Die Positionen der Bürgerinitiative wurden von der Vorsitzenden Manuela Rosenburg und vier weiteren Mitgliedern aus der betroffenen Region vertreten.

In der Diskussion bekräftigten die Vertreter der BI noch einmal ihre wesentlichen Forde­rungen. Die Einführung eines Grundpreises in dieser Höhe sei nicht akzeptabel, weil da­mit Großkunden ab einer Abwassermenge von 720 Kubikmeter gegenüber dem Durch­schnittsverbraucher durch die gleichzeitige Senkung des Mengenpreises einen finanziel­len Vorteil hätten.

Überdies sei die Einführung eines Grundpreises allein für den Bereich der Altsamtgemein­de Bodenwerder im Gegensatz zu umliegenden Orten wie etwa Dielmissen nicht hin­nehmbar. Die Preise seien insgesamt im Vergleich zu anderen Versorgern als „teuer” zu bewerten, man fordere einen Einblick in die Kostenkalkulation.

Der WVIW-Geschäftsführer seinerseits erläuterte die komplexe Versorgungsproblematik in einem ländlichen Raum mit abnehmender Bevölkerungszahl bei gleichbleibend steti­gem Investitions- und vor allem im Energiebereich steigenden Kostenaufwand. Joachim Lienig und Wilhelm Brennecke, der in der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle Fraktions­sprecher der SPD ist, machten überdies deutlich, dass vor der Übernahme der Abwasser­beseitigung durch den WVIW die Entgelte stetig erhöht worden seien, danach aber durch die Übertragung 15 Jahre lang trotz massiv notwendig gewordener Investitionen stabil gehalten hätten werden können.

Die Entscheidung, dem WVIW die Entsorgung zu übertragen, sei auch aus heutiger Sicht richtig gewesen, weil der Verband durch den Verbund seiner verschiedenen Geschäftsbe­reiche wirtschaftlich arbeite und die Kosten dennoch für jeden einzelnen Geschäftsbereich kalkuliere und abrechne, betonte Brennecke. Die entsprechende Kalkulation soll, falls der restliche Vorstand dem zustimmt, gegenüber der BI offengelegt werden. WVIW-Ge­schäftsführer Stegie machte allerdings darauf aufmerksam, dass die BI eine entsprechen­de Kalkulation nur dann brauchbar beurteilen könne, wenn man sie dann auch von einem sachverständigen Wirtschaftsprüfer sachlich objektiv beurteilen lasse. Dies sagten die BI-Vertreter zu. Und auch die Frage, ob das Preismodell, dass einer Empfehlung des Samt­gemeinderates entsprechend eingeführt wurde, speziell für den Bereich der Altsamtge­meinde Bodenwerder anders gesehen werden könne, soll im WVIW-Vorstand noch einmal diskutiert werden.


Artikel TAH vom 31. Juli 2013

Erste Veranstaltungen der neuen BI

Kirchbrak (fhm). Inzwischen kann die neue Bürgerinitiative Abwassergebühren-Gerech­tigkeit, die sich im Mai in Hehlen gegründet hat, auf 147 Mitglieder verweisen. Auslöser für die Gründung der Bürgerinitiative war zu Beginn des Jahres die Einführung des Abwas­ser-Grundentgelts in Höhe von 144 Euro durch den Wasserverband Ithbörde/Weserberg­land. Nachdem schon in Polle und Stadtoldendorf Bürger die Gebühren des Wasserver­bandes kritisieren und deshalb sogar vor Gericht gehen, ist die neue Initiative in der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder die dritte Gruppe im Landkreis Holzminden, die sich gegen die Abwassergebühren wehrt.

Auf der Gründungsversammlung wurde ein Sprecherrat gebildet, dem Manuela Rosen­burg aus Kirchbrak vorsteht. Inzwischen hat der Sprecherrat der neuen Initiative mit dem Wasserverband Weserbergland/Ithbörde Kontakt aufgenommen, um mit den Vertretern des Verbandes über die Gebührenfragen zu sprechen. Über die Ergebnisse des Gesprä­ches will der Sprecherrat die Mitglieder der Bürgerinitiative in zwei Veranstaltungen infor­mieren.

Am Mittwoch, 7. August, wird um 19 Uhr zur Versammlung im Gasthaus „Zur Linde” in Kirchbrak eingeladen. Einen Tag später wird es eine Veranstaltung in Hehlen im Gasthaus „Wesertal” geben. Auch diese Versammlung beginnt um 19 Uhr. Die Mitglieder der Bürger­initiative werden gebeten, ihre Jahresendabrechnungen 2012 und 2013 mitzubringen. Zu den Veranstaltungen sind auch interessierte Bürger willkommen. Es soll auch über die weitere Vorgehensweise der Bürgerinitiative beraten werden.


Leserbrief TAH, vom 27. Juli 2013

Wo bleibt die WVIW-Rückzahlung?

Versprochene „zeitnahe Lösung” lässt auf sich warten

Mit dem heutigen Brief wende ich mich an die drei Unterzeichner der Bürgerinformation des Wasserverbandes Herrn Stegie, Herrn Anders und Herrn Klenke.

In dem Schreiben des WVIW vom 6. Mai 2013 (Posteingang) an alle Abwasserkunden der Altsamtgemeinde Stadtoldendorf teilten Sie mit, dass der Vorstand des WVIW beschlos­sen hat, ich erlaube mir zu zitieren, „dass alle Kunden aus dem Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf, also auch die Nichtkläger, die erhöhten Abwasserentgelt­anteile für den Zeitraum 2009 bis 2012 zurückerstattet bekommen sollen.” Wenn ich nun meine Zahlungseingänge ansehe, stelle ich fest, dass nach vier Monaten (der TAH berich­tete bereits am 15. März 2013) nichts von einer Rückzahlung festzustellen ist.

Nun gibt es das geflügelte Sprichwort „ein Mann ein Wort”. Oder müssen wir festhalten: drei Männer oder besser Unterzeichner, kein Wort, aber leere Versprechen?

Wie lange wollen Sie die Kunden der Altsamtgemeinde noch hinhalten? Ich erlaube mir abermals aus Ihrem Schriftstück zu zitieren: „Dem WVIW ist daran gelegen, für alle Kun­den den bestmöglichen Service zu leisten. Das wollen wir auch im Hinblick auf die Auswir­kungen der vom Landgericht Hildesheim stattgegebenen Klage so halten und eine zeitna­he Lösung für alle Entgeltzahler finden.”

Für mich stellt sich nun die Frage, wie zeitnah die Kunden reagieren, die seit über vier Mo­naten auf ihr Geld warten, wenn nicht in Kürze ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist?

Hilde Nott, Stadtoldendorf


Artikel TAH Freitag, 22. Juni 2013

BI Abwassergerechtigkeit: Neue Klage nötig?

Keine Kalkulationsgrundlagen, aber viele offene Fragen

Stadtoldendorf (jbo). Über 90 Zuhörer konnte der Vorsitzende der Bürgerinitiative Ab­wassergerechtigkeit Stadtoldendorf, Bernd Schuster, zu einer weiteren Informationsver­anstaltung im Haus am Eberbach begrüßen. Darunter auch Gäste der BI Weserbogen-Polle und der neu gegründeten BI Abwassergebühren-Gerechtigkeit Bodenwerder-Kirch­brak.

Ein Hauptthema der Veranstaltung war die Darstellung des Gespräches zwischen Vertre­tern der Bürgerinitiative und des Wasserverbandes WVIW. In einer ersten Pressemittei­lung, die vom WVIW erstellt wurde und im TAH erschienen war, waren nach Ansicht der BI einige Sachverhalte unvollständig, andere falsch wieder gegeben. In einer eigenen, von den anwesenden Mitgliedern abgesegneten Mitteilung, nahm die BI dazu bereits Stellung (der TAH berichtete).

In dem Zusammenhang kam es auf der Versammlung zu einer harschen Kritik an der Ge­sprächsführung beim Wasserverband in Dielmissen. BI-Mitglied Otto Wilke nannte das Verhalten der Vertreter des Wasserverbandes gegenüber den Vertretern der BI „Ein­schüchterung” und fast auf dem Niveau einer „Nötigung”. Dazu erinnerte Sigrid Bernds an die stete Kompromissbereitschaft der BI und versicherte den Anwesenden, dass eine Ge­bührenerhöhung, wie jetzt vom WVIW angekündigt, auch ohne Klage stattgefunden hätte. Mittlerweile gäbe es einen neuen „blauen Brief”, immer noch keine Kalkulationsgrundla­gen für die Erhöhungen der vergangenen Jahre und auch die AEBs für 2012 seien wieder fehlerhaft.

All das zeige nach Ansicht der Vorstandsmitglieder der BI, dass der Wasserverband keine Anstalten unternehme, die geforderte Transparenz im Gebührenstreit zu zeigen. In einer Aussprache unter den anwesenden Gästen traten immer wieder Unstimmigkeiten in den Gebührenordnungen und Abrechnungen des WVIW auf. So berichtete Hans-Dieter Bock von unterschiedlichen Abrechnungen in Bodenwerder. Mit und ohne die umstrittene Ge­bühr in Höhe von 144 Euro.

Andere Teilnehmer an der Versammlung bemängeln gerade diese Pauschalisierung. „Der Wasserverband argumentiert oft mit der individuellen Kalkulation der Gebühren, kassiert dann aber pauschal bei allen 144 Euro ab”, so der Tenor. Manuela Rosenberg, eine Ein­wohnerin der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder, zeigte sich erschrocken und entsetzt da­rüber, wie der WVIW seine Kunden behandelt. Auch sie hinterfragte den Betrag von 144 Euro und berichtete davon, dass Fragen und Einwendungen vom WVIW ignoriert werden.

Am Ende sprach sich eine klare Mehrheit dafür aus, notfalls weiter zu klagen, sollte der Wasserverband, auch nach dem klaren Gerichtsurteil, den Forderungen der Bürgerinitiati­ve nicht nachkommen.

Der Andrang bei der Unterzeichnung einer Vollmacht für eine mögliche weitere Klage, war groß.


Leserbrief TAH Freitag, 14. Juni 2013

„Krokodilstränen”

Zum Thema „Abwassergebühren”

Nachdem der WVIW mit Datum „im Mai 2013”, was eine präzise Einspruchsfrist unmöglich macht, erklärt hatte, warum es zu den zu korrigierenden Abwassergebühren gekommen war, bekräftigte er diese Veröffentlichung an seine Kunden mit einem Artikel im TAH vom 7. Juni erneut.

Es wird ausgeführt, dass die Abwassergebühr nach Urteil des LG Hildesheim vom 27. Februar 2013 zu Unrecht in ihrer Höhe erhoben wurde. Der übersteigende Betrag werde an alle Kunden zurück gezahlt, allerdings nur für den Zeitraum von 2009 bis 2012.

Danach seien die Unschärfen der Berechnung nicht mehr relevant. Zum ganz erheblichen Bedauern des WVIW müsse man, um den zuviel erhobenen Betrag auszahlen zu können, künftig die Abwassergebühren wieder erhöhen.

Nun bin ich juristisch nicht vorgebildet, muss also auf meine Allgemeinbildung und das bürgerliche Rechtsempfinden zurückgreifen. Wer eine Ware wissentlich zum überhöhten Preis verkauft, muss damit rechnen, dass er bei Aufdeckung dieser Verfahrensweise den überhöhten Anteil zurückzahlen muss. Wer eben diesen Betrag allerdings in seine Kalkula­tion einbezieht, handelt leichtsinnig. Wer, um dem vorzubeugen, seinen Kunden erklärt, dass eine gerichtlich beschlossene Rückzahlung eine Gebührenerhöhung nach sich zie­hen werde, nötigt seine Kunden, wobei ich Nötigung als das Tun, Unterlassen oder Dulden eines Zustandes gegen den eigenen Willen verstehe.

Das Vorgehen des WVIW kann deshalb durchaus als unordentlich bezeichnet werden. Lei­der ist es Behörden - im Gegensatz zu Privatleuten - erlaubt, für den Fall, dass sie im Rechtsstreit unterliegen, die angefallenen Kosten per Gebührenanpassung auf den Steu­erbürger abzuwälzen. Jetzt herzugehen und in Resignation zu verfallen, wäre allerdings und mit Sicherheit der falsche Ansatz.

Reinhardt Gottschlich, Stadtoldendorf


Artikel TAH Freitag, 14. Juni 2013

BI: Wasserverband nennt keine relevanten Zahlen

Bürgerinitiative Abwassergerechtigkeit bewertet Gespräch mit Wasserverband

Stadtoldendorf (fhm). „Wir sind insgesamt so schlau herausgekommen, wie wir hinein­gegangen sind.” So bewerteten Bernd Schuster, Sprecher der Bürgerinitiative Abwasser­gerechtigkeit und seine Vorstandskollegen das Gespräch zwischen dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland, der Samtgemeinde Eschershausen-Stadtoldendorf und der Bür­gerinitiative. Günther Klenke, Verbandsvorsteher des Wasserverbandes, Geschäftsführer Henning Stegie und Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Anders hatten sich mit BI-Vertretern getroffen, um über die Auswirkungen des Prozesses und die Rückzahlungen der Entgelte zu sprechen. In einer Pressemitteilung hatte der Wasserverband zu dem Ge­spräch erklärt, dass man wie gewünscht die Kalkulation offenlegen werde (der TAH be­richtete).

Die Bürgerinitiative weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass man zunächst schon vor dem Gespräch dem Wasserverband bis zum 30. Juni eine Frist zur Darlegung der Kalku­lation gesetzt habe. Das Angebot zur Offenlegung sei erst nach dem eigentlichen Ge­spräch erfolgt. Man wolle, so hieß es, die Endkalkulation der geplanten Preiserhöhung für 2014 beim Wasserverband von Mitgliedern der BI einsehen lassen, bevor sie im Aus­schuss beraten und beschlossen werden.

Anwalt soll prüfen

 „Die Neukalkulation zur Preiserhöhung 2014 muss an unseren Anwalt übermittelt werden”, reagiert der Vorstand der Bürgerinitiative auf den Vorschlag des Wasserverbandes. Er müsse das dann prüfen. „Wir sind Laien und würden so ein komplexes Werk nicht verste­hen. Deshalb haben wir uns einen Anwalt genommen.” Der Anwalt sei auch befugt, über eine Fristverlängerung zu entscheiden. Bislang gelte aber weiterhin die Fristsetzung bis zum 30. Juni für die Offenlegung der Kalkulation, erklärt Schuster.

Auch auf die Aussage des Wasserverbandes, man habe Zahlen und Fakten genannt, die bei der Neukalkulation berücksichtigt werden müssten, reagiert die Bürgerinitiative korri­gierend mit einer Klarstellung. „Die einzige Zahl, die genannt wurde, war zwei Millionen Euro. Und die kennen wir alle schon. Weitere relevante Zahlen zur Neukalkulation wie Ka­nalsanierungen im Samtgemeindebereich, Kosten beim Hochwasserschutz, die Maßnah­men Neue Straße oder der Verlust von 190.000 Euro im Samtgemeindebereich wurden nicht genannt. Es wurde vom Wasserverband mitgeteilt, dass künftig Oberflächen- und Abwasser getrennt berechnet werden.” Als der Vorstand der Bürgerinitiative dann darum bat, die Kalkulation der zwei Millionen Euro aufzuschlüsseln, habe man keine Antwort er­halten. „Des weiteren haben wir immer noch nicht die Kalkulation, die zu der Preiserhö­hung 2009 führte.” Diese Erhöhung ist der Anlass für die Arbeit der Bürgerinitiative und den Prozess, den man schließlich gewinnen konnte. Deshalb müssen jetzt zuviel gezahlte Entgelte zurückerstattet werden. Eigentlich, so werteten die Vorstandsmitglieder, habe man darauf gehofft, dass man vernünftig und angemessen miteinander umgehe. Dies, so frage man sich bei der BI Abwassergerechtigkeit, sei wohl nicht gewollt?


Artikel TAH Freitag, 11. Juni 2013

Erstes konstruktives Gespräch

Wasserverband und BI Stadtoldendorf sitzen zusammen an einem Tisch

Dielmissen (r). Nachdem das erste Treffen krankheitsbedingt abgesagt werden musste, wurden nun Nägel mit Köpfen gemacht. Verbandsvorsteher Günter Klenke, Samtgemein­debürgermeister Wolfgang Anders und der Geschäftsführer des Wasserverbandes Ithbör­de/Weserbergland, Henning Stegie, trafen sich mit Vertretern der Bürgerinitiative „Abwas­sergerechtigkeit” aus Stadtoldendorf, um über das weitere Vorgehen hinsichtlich zurück­zuzahlender Entgelte aus den Jahren 2009 bis 2012 zu informieren. In einem harten, aber fairen Gespräch in Dielmissen beim WVIW sind beide Parteien einen bedeutenden Schritt aufeinander zugegangen.

Die BI hatte dem WVIW über einen Anwalt eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt, um die Kal­kulation für die geplante Preiserhöhung zum Januar 2014 genauer darzulegen. Eine An­passung sei unumgänglich, erklärte der Wasserverband, weil der Verband wegen eines Formfehlers eine Erhöhung zwischen 2009 und 2012 zurücknehmen musste und derzeit die Rückzahlung nicht nur an die vorm Landesgericht erfolgreichen Kläger, sondern an al­le Kunden plane. Die zurückzuerstattende Gesamtsumme beläuft sich dabei auf zwei Mil­lionen Euro. Geld, das dem Verband fehlt, weil er im Rahmen seiner Aufgaben keine Ge­winne erzielen darf und damit auch kaum Rücklagen für einen Aufwand in der Höhe hat. In einem Infoschreiben hatte der WVIW eine Hochrechnung darüber abgegeben, wie sich die aus der Rückzahlung entstehenden Kosten auf den Preis ab 2014 auswirken würden.

In einem gemeinsamen Gespräch erklärten Samtgemeindebürgermeister Wolfgang An­ders, Verbandsvorsteher Günter Klenke und WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie den BI-Vertretern genauer, welche Zahlen und Fakten genau bei der Neukalkulation berück­sichtigt werden müssen und welche Gremien dem zustimmen müssen.

Ein komplexes Unterfangen, das sich allein schon aufgrund des erst im Oktober zu erwar­tenden endgültig vom Wirtschaftsprüfer abgesicherten Jahresabschlusses 2012 hinziehen wird. Der Wasserverband soll dies nach dem Willen der BI-Vertreter deren Anwalt mittei­len, um die Fristsetzung auszusetzen.

WVIW-Geschäftsführer Henning Stegie war mit dem Treffen insgesamt sehr zufrieden. „Das war ein ergebnisorientiertes, konstruktives Gespräch”, meinte Stegie. Nach seiner Einschätzung zeigten die Vertreter der BI Verständnis dafür, dass die Nachkalkulation der Entgelte auf entsprechenden Grundlagen aufbauen müssten. „Das Anliegen der BI, die anstehende Kalkulation dann offengelegt zu bekommen, nehmen wir ernst und haben Verständnis dafür”, ergänzte Stegie. Sofern der Gesamtvorstand des Wasserverbandes zustimme, wolle man dem Wunsch der BI dementsprechend nachkommen.


Artikel TAH Freitag, 7. Juni 2013

Nicht nur die Kläger bekommen Geld zurück

Wasserverband kündigt Erhöhung der Gebühren in der Alt-Samtgemeinde Stadtoldendorf an

Stadtoldendorf (fhm). Nicht nur die 170 Kläger gegen die Abwassergebühren, alle Bür­ger der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf bekommen zu viel gezahltes Geld zu­rück. Das hat jetzt der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) in einer Mitteilung an alle Haushalte der ehemaligen Samtgemeinde angekündigt. Verbandsvorsteher Günt­her Klenke, Geschäftsführer Henning Stegie und Samtgemeindebürgermeister Wolfgang Anders unterrichteten die Bürger in dem Brief über die Auswirkungen des Urteils vom Landgericht Hildesheim.

Unter Federführung der im vergangenen Jahr gegründeten Bürgerinitiative in Stadtolden­dorf haben rund 170 Kunden aus der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf die Rückzahlung der ab 2009 erhöhten Abwasserentgelte eingeklagt. Das Landgericht Hildes­heim hat mit einem am 27. Februar verkündeten Urteil die durch den Wasserverband für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2009 vorgenommenen Erhöhungen der Entgelte für den Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Stadtoldendorf für unbillig erklärt.

Das Gerichtsurteil wirkt sich dementsprechend allein auf die Jahre 2009 bis 2012 aus, nicht jedoch auf das Jahr 2013. Denn ab 2013 gelten die von der Verbandsversammlung auf der Basis der rechtlich angepassten Preisänderungsregelung beschlossenen Preise, die sich aus einem Grundentgelt von 144 Euro im Jahr und einem Mengenentgelt von 3,80 Euro pro Kubikmeter Abwasser zusammensetzen”, heißt es in dem Schreiben.

Mittlerweile haben die Kläger das zuviel bezahlte Geld zurückbekommen. „Der Vorstand des WVIW hat darüber hinaus beschlossen, dass alle Kunden aus dem Bereich der ehe­maligen Samtgemeinde Stadtoldendorf, also auch die Nichtkläger, die erhöhten Abwas­serentgeltanteile für den Zeitraum von 2009 bis 2012 zurückerstattet bekommen sollen. Maßgeblich für diese Entscheidung ist die Überzeugung, dass alle in diesem Bereich be­troffenen Kunden gleichbehandelt werden sollen.” Diese angestrebte Vorgehensweise ist mit dem Landkreis Holzminden als Rechtsaufsicht des Verbandes beraten worden und wird von diesem grundsätzlich so unterstützt, erklären Klenke, Stegie und Anders. Der Verband kann die Auszahlung allerdings nicht vornehmen, ohne zunächst die entspre­chenden Voraussetzungen dafür zu schaffen. Um die notwendigen Grundlagen dafür zu schaffen, muss der Verband zunächst eine sogenannte Nachtragswirtschaftsplanung auf­stellen, diese von der Verbandsversammlung beschließen lassen und dem Landkreis Holzminden zur Genehmigung vorlegen. Dieses Vorgehen wird einige Zeit in Anspruch nehmen, bevor die Gutschriften durch den Abrechnungspartner erstellt werden können. Allerdings bleibe die Rückerstattung nicht ohne Folgen für alle Gebührenzahler, erklärt der Wasserverband in seinem Schreiben. „Die rückwirkende Erstattung der erhöhten Beträge mit einem Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro ab 2014 hat leider unweigerlich eine Preiserhöhung zur Folge. Der WVIW muss eine Neukalkulation der Entgelte vornehmen, um eine Refinanzierung der Erstattungen innerhalb von drei Jahren zu gewährleisten.” Die Kunden müssten mit einer Mehrbelastung von 1,90 Euro pro Kubikmeter rechnen.


Artikel TAH Freitag, 31. Mai 2013

„Grundgebühr ist unsozial”

Neue Bürgerinitiative für Abwassergebühren-Gerechtigkeit gegründet

Hehlen (fhm). Mit der Rechnung des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland über die Grundgebühr von 144 Euro für die Abwasserentsorgung fängt es an, erzählt Manuela Ro­senburg am Mittwochabend im Gasthof „Wesertal” in Hehlen. Die Kirchbrakerin berichtet von ihren Versuchen, die Inhalte der Rechnung herauszufinden und was damit bezahlt wird. „Ich empfinde 144 Euro Grundgebühr als unsozial”, sagt sie. Denn schließlich wür­den die Großverbraucher bevorteilt und die kleinen Endabnehmer zahlen. Sie habe Wi­derspruch eingelegt und die Verbraucherzentrale informiert. Und sie habe sich gesagt, dass man das Verhalten des Wasserverbandes Ithbörde/Weserbergland nicht einfach hin­nehmen könne.

Ihre Versuche, Transparenz in die Rechnung des Wasserverbandes zu bekommen, seien gescheitert. Auch die Verbraucherzentrale habe sie nur an die Obere Wasserbehörde in Hannover verwiesen, die sie wiederum an den Wasserverband selbst zurückgeleitet hat. Schließlich habe sie einen Brief an den Wasserverband geschrieben und keine ausrei­chende Antwort bekommen (der TAH berichtete). Jetzt sei der richtige Moment, um eine Bürgerinitiative zu gründen und gemeinsam zu wirken. „Wir wollen den Wasserverband dazu bringen, die 144 Euro transparent zu machen.”

Schließlich, so betont Manuela Rosenburg vor etwa 60 Teilnehmern des Treffens in Heh­len, gebe es schon erfolgreiche Bürgerinitiativen in Polle und Stadtoldendorf. Die haben Prozesse gegen den Wasserverband gewonnen und zuviel bezahlte Wassergelder zu­rückbekommen. Bernd Schuster von der Bürgerinitiative Abwassergerechtigkeit in Stadtol­dendorf sowie Wilhelm Weißenborn, Werner Kleibrink und Gerhard Deike von der Bürger­initiative Weserbogen in Polle nehmen an der Versammlung teil und berichten von ihren Erfahrungen mit dem Wasserverband Ithbörde/Weserbergland. Sie ermutigen die Bürger in der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder ebenfalls eine Initiative zu starten und ihre Interes­sen zu vertreten.

Der Wille der Bürger ist da, der Unmut über den Wasserverband und die Grundgebühr groß. 40 Frauen und Männer gründen die neue Bürgerinitiative für Abwassergebühren-Gerechtigkeit. Das wird auch als Name der neuen Initiative festgelegt. Und ein Sprecher­rat wird ebenfalls gebildet. Manuela Rosenburg, Friedrich Kopmann, Gisela Grodowski und Hans-Dieter Bock werden sich noch in den nächsten Tagen zusammensetzen und erste Maßnahmen und Aktivitäten besprechen. Wilhelm Weißenborn aus Polle und Bernd Schuster aus Stadtoldendorf erzählen den Mitgliedern der neuen Bürgerinitiative von ihren Erfahrungen in den vergangenen Jahren. Allein in Stadtoldendorf haben 172 Bürger ge­gen die Rechnung des Abwasserverbandes geklagt, in Polle sind es knapp 80. Per Urteil wird festgestellt, dass der Wasserverband keine gültigen Allgemeinen Einleitungsbedin­gungen hat und damit auch keine rechtlich korrekte Grundlage für die Erhöhung. Bernd Schuster sieht beim Wasserverband ein großes Glaubwürdigkeitsproblem. Er könne nicht nachvollziehen, dass man jetzt in Bodenwerder eine Grundgebühr zahlen müsse, wäh­rend ein Bürger in Dielmissen eine Verbrauchsrechnung ohne Grundgebühr bekommt. Der Wasserverband, so Schuster und Weißenborn, sei in der Pflicht, die Rechnungen und Leistungen offen und transparent zu machen. „Die müssen uns das erklären. Und das tun sie nicht.” Auf jeden Fall werden die Initiativen aus Stadtoldendorf und Polle die neuen Kollegen aus der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder kräftig unterstützen.

Manuela Rosenburg unterstreicht, dass es nicht darum gehe, sich zu verweigern. „Ich möchte bezahlen, was ich verbrauche - aber nicht diese Grundgebühr.” Darum gehe es auch der Initiative. Sie hoffe darauf, dass es möglichst viele Mitstreiter werden. Unter der Telefonnummer 05533/408721 steht sie für Anfragen und Informationen bereit. Eine der ersten Aktionen werde es sein, mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen, um juristische Schritte gegen den Wasserverband zu besprechen.

Nach der Bürgerinitiative Weserbogen in Polle und der Bürgerinitiative Abwassergerech­tigkeit in Stadtoldendorf gibt es jetzt eine dritte Bürgerinitiative im Landkreis Holzminden, die sich für gerechte Abwassergebühren einsetzt und sich gegen den Wasserverband Ithbörde/ Weserbergland wendet. In Polle bekamen die Kläger erst vor dem Landgericht Hildesheim und dann auch vor dem Oberlandesgericht Celle recht. Die Kläger aus Stadt­oldendorf mussten nur bis zum Landgericht Hildesheim gehen. Nach dem Urteil verzich­tete der Wasserverband auf die nächste Instanz und akzeptierte das Urteil. Bleibt jetzt abzuwarten, was die neue Bürgerinitiative für Abwassergebühren-Gerechtigkeit in der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder gegen den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland er­reicht.

 

Von links: Bernd Schuster, Manuela Rosenburg, Werner Kleibrink, Wilhelm Weißenborn und Gerhard Deike.

 

Knapp 60 Interessierte waren zur Gründungsversammlung der Bürgerinitiative Abwasser¬gebühren-Gerechtigkeit gekommen.


Artikel TAH Freitag, 24. Mai 2013

Keine Gebühren, sondern Rechnungen

Wasserverband antwortet Manuela Rosenburg

Kirchbrak (fhm). Die Antwort ist da, der Wasserverband Ithbörde/Weserbergland hat auf den Brief von Manuela Rosenburg Kirchbrak reagiert. Die Kirchbrakerin hatte vor einigen Wochen einen offenen Brief in Sachen Wassergebühren an den Wasserverband gerichtet und Fragen gestellt. Stellvertretend für weitere Bürger aus der Alt-Samtgemeinde Boden­werder fragte sie nach Struktur, Grundlagen und Berechnungen des Wasserverbandes in Sachen Gebühren. Manuela Rosenburg gehört zu denjenigen im Norden des Landkreises Holzminden, die am Mittwoch, 29. Mai, um 19 Uhr im Gasthof „Wesertal” in Hehlen eine Bürgerinitiative für Gebührengerechtigkeit gründen wollen und Interessierte einladen, mit­zumachen und beizutreten.

Anlass für die bevorstehende Gründung und den Brief an den Wasserverband war die Jahresverbrauchsrechnung 2012, in der mitgeteilt wurde, dass die Kunden innerhalb der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder ab diesem Jahr 144 Euro Grundgebühr zahlen müssen. Als Begründung wurden die Investitionen im Abwasserbereich angegeben. Außerdem ha­be der Verband weniger Einnahmen, auch aufgrund des demografischen Wandels. In dem Antwortschreiben geht jetzt der Wasserverband auf die einzelnen Fragen von Manuela Rosenburg ein. „Der Wasserverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gewinnerzielungsabsicht”, heißt es auf die Frage, welche Rechtsform der Wasserverband habe. Drei Samtgemeinden im Landkreis Holzminden sind Mitglieder des Wasserverban­des Ithbörde/ Weserbergland und stellen die 24 Mitglieder der Verbandsversammlung. Je­de Samtgemeinde stellt acht Vertreter aus den jeweiligen Samtgemeinderäten. Diese Ver­bandsversammlung wählt den Vorstand des Wasserverbandes. Der Geschäftsführer des Verbandes gehört ebenfalls dem Vorstand an, allerdings ohne Stimmrecht.

Kurz und bündig sind die Antworten auf die nächsten Fragen von Manuela Rosenburg. Rechtsaufsichtsbehörde ist der Landkreis Holzminden, die Entgelte des Verbandes wer­den auf privatrechtlicher Basis erhoben vom Wasserverband als Körperschaft des öffent­lichen Rechts. Und die zuständigen Gerichte für Streitverfahren sind je nach Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Holzminden oder das Landgericht Hildesheim.

In ihrem offenen Brief hatte die Bürgerin aus Kirchbrak auch gefragt, warum es auf den Gebührenbescheiden keine Hinweise auf Rechtsmittel gebe? Auch diese Antwort ist kurz gefasst: „Da wir keine Gebührenbescheide erstellen, sondern Rechnungen, gibt es keine Rechtsbehelfsbelehrung.” Ausführlicher wird der Wasserverband in seinem Antwortschrei­ben bei der Frage nach der Kalkulation und dem Transparenzgebot. „Es entspricht den rechtlichen Bedingungen des Verbandes, seine Angelegenheiten nicht öffentlich zu be­handeln. Durch Änderung der Verbandssatzung zum 1. Januar dieses Jahres hat der Vor­stand die Möglichkeit erhalten, im Einzelfall durch Beschluss die Öffentlichkeit herzustel­len. Unabhängig davon gilt eine uneingeschränkte Transparenz gegenüber den demokra­tisch in die Samtgemeinderäte gewählten Vertreter.” Und die wählten schließlich die Mit­glieder der Verbandsversammlung.

Für Manuela Rosenburg bleibt auch nach der Antwort des Wasserverbandes der feste Wille, eine Initiative zu gründen und die Gebühren so nicht hinzunehmen. Sie hofft darauf, dass am kommenden Mittwoch viele Interessierte nach Hehlen kommen, um die neue Bürgerinitiative zu gründen. Der Sinn einer solchen Initiative bestehe in der gegenseitigen Unterstützung, der gemeinsamen Interessenvertretung und gegebenenfalls auch der Kos­tenteilung. Und Unterstützung für die „Neuen” gibt es auf jeden Fall von den schon beste­henden Bürgerinitiativen aus Polle und Stadtoldendorf. Sie wollen den Bürgern in der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder zur Seite stehen und helfen. Und sie haben auch angebo­ten, die Allianz für Gebührengerechtigkeit, die sie formiert haben, um neue Mitstreiter zu erweitern.

Die Gebühren betreffen auch das Abwasser, was im heimischen Badezimmer produziert wird.


Widerspruch gegen Abwasser-Entgelt

Offener Brief an den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicherlich bemerkt haben, hat die Einführung des Abwasser-Grundentgelts unter den Betroffenen zu erheblichem Unmut geführt. Nach meiner Information sind Ihnen dazu zahlreiche Widersprüche zugegangen, über die von Ihnen noch zu entscheiden ist. Um die daraus sich ergebende Diskussion mit Ihnen in sachlicher Form führen zu können, bitte ich Sie die nachstehenden Fragen vollständig zu beantworten:

  • Zur Struktur des Verbandes nennen Sie bitte dessen Entscheidungsorgane.
  • Welcher behördlichen oder gesetzlichen Aufsicht untersteht der WVIW?
     
  • Ist die Organisationsform des WVIW öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Na­tur?
  • Welche Gerichte sind für Entscheidungen aus Streitverfahren der Kunden gegen den WVIW zuständig?
     
  • Weshalb werden die Kunden im Jahresgebührenbescheid nicht über die ihnen zu­    stehenden Rechtsbeihilfe/-mittel belehrt?
     
  • Warum missachten Sie das Transparenzgebot, das Sie mit einer nachvollziehbaren Kalkulation für Ihre Kunden offen zu legen haben, zumal die Bildung einer weiteren Interessengemeinschaft auf Grund des von Ihnen erlassenen Jahresabrechnungs­bescheids 2012 sowie die Einführung des Abwasser Grundentgelts in den nächsten Wochen beabsichtigt ist?

Die Beantwortung hierzu ist von hochrangigem Interesse, weil der Verband quasi eine Mo­nopolstellung hat.

Manuela Rosenburg, Kirchbrak


Artikel TAH Mittwoch, 23. Mai 2013

Gemeinsame Allianz für Abwasser-Gerechtigkeit

Bürgerinitiativen in Polle und Stadtoldendorf arbeiten zusammen / Unterstützung für die BI in Bodenwerder

Kreis Holzminden (fhm). Der Schritt sei richtig und wichtig. Die Bürgerinitiativen Gebüh­rengerechtigkeit aus Stadtoldendorf und Weserbogen aus Polle arbeiten jetzt zusammen. „Wir können zusammen und gemeinsam mehr erreichen”, sind sich Sprecher und Vor­standsmitglieder der beiden Gruppen einig. Es gibt nicht nur genügend Berührungspunk­te, sondern auch konkrete Themen und Anlässe für eine Kooperation. Beide kämpfen ge­gen die Gebühren beim Wasserverband Weserbergland/Ithbörde und setzen sich für Ge­bührengerechtigkeit ein. Beide Initiativen sind schon vor Gericht gezogen und waren dort erfolgreich. Der Wasserverband musste zu viel berechnete Gebühren wieder zurückzah­len.

Wilhelm Weißenborn erinnert an die Arbeit der Bürgerinitiative Weserbogen. Die Abwas­sergebühren des Wasserverbandes seien für sie nur ein Teil ihrer Aufgaben. Sie wenden sich auch gegen den Bau der Abwassertransportleitung von Brevörde nach Holzminden und gegen das Ziegenprojekt auf dem Heidbrink. Insgesamt zweimal habe man gegen den Wasserverband prozessiert und Recht bekommen. Der Verband musste Teile der Ab­wassergebühren an die Bürger zurückzahlen.

Bernd Schuster, Sprecher der Bürgerinitiative Gebührengerechtigkeit Stadtoldendorf, sieht nach einem Jahr Arbeit der Initiative erste Erfolge. Insgesamt 175 Mitglieder weist die Bür­gerinitiative inzwischen auf. Gerade weil die Arbeit manchmal sehr mühselig sei, suche man den Zusammenschluss. „Wenn wir mit sachlichen Anfragen an den Wasserverband oder die Samtgemeinde herantreten, werden wir oft vertröstet.” Schuster betont: „Uns al­len geht es um Gerechtigkeit.” So sei es nicht nachzuvollziehen, dass es Gemeinden ge­be, die eine Grundgebühr bezahlen und andere nicht.

Die Mitglieder der Stadtoldendorfer Initiative nennen ein aktuelles Beispiel, weshalb man trotz gewonnener Prozesse weiterkämpfen müsse. So habe man zwar per Urteil festge­stellt, dass die Gebührenerhöhung unwirksam sei und zurückgezahlt werden müsse. Je­doch werde für 2013 diese Erhöhung wieder angesetzt mit dem Argument, das Urteil des Gerichtes beziehe sich nur auf die Jahre 2009 bis 2012.

Ein weiterer Grund für das gemeinsame Vorgehen der Bürgerinitiativen sei auch die Rolle, die der Landkreis in dieser Sache spiele, betont Wilhelm Weißenborn von der BI Weser­bogen. Bei der Wasserver- und Entsorgung gehe es um eine Pflichtaufgabe der Kommu­nen. Allerdings entledige man sich der Aufsichtsfunktion mit dem Argument, der Wasser­verband arbeite privatrechtlich. Auch in dieser Frage müssten die Initiativen gemeinsam wirken.

„Eigentlich wollen wir uns nicht streiten”, betont Weißenborn. Aber Anfragen und Gesprä­che seien nicht möglich. So warte man immer noch auf die Kalkulationen und müsse erle­ben, dass selbst per Gericht festgestellte Vorgaben nicht eingehalten werden, wie etwa die Berechnung der Schmutzwasserabgabe. Außerdem bleibe man dabei, die Arbeit des Wasserverbandes zu kontrollieren, zumal man immer noch auf die Kalkulation der Abwas­sertransportleitung warte und die vom Gericht bemängelten Einleitungsbedingungen im­mer noch nicht gesehen habe. Inzwischen kümmern sich die Anwälte der Initiative um die­se Fragen. „Uns geht es um Gerechtigkeit und Transparenz, dafür setzen wir uns gemein­sam ein und deswegen kooperieren wir auch”, betonen die Sprecher der beiden Gruppen.

Wenn sich am 29. Mai in Hehlen ebenfalls eine Bürgerinitiative für Gebührengerechtigkeit im Bereich der Alt-Samtgemeinde Bodenwerder bilde, werde man diese unterstützen und ebenfalls Zusammenarbeit anbieten, so die BI-Mitglieder aus Polle und Stadtoldendorf. Die Initiativen wollen die Bürger aufklären und helfen, auch dadurch für Gebührengerech­tigkeit zu sorgen. Natürlich bleiben die bisherigen BI als selbstständige Einheiten beste­hen. „Wir bilden jetzt eine Allianz”, erklären die Vorstandsmitglieder.

 

Vorstandsmitglieder und Sprecher der beiden Gruppen vereinbaren Kooperation und bilden jetzt eine Allianz.

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