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Leserbrief TAH vom 29. Mai 2015

Überprüfung wird die Mehrheit stärken

Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“

In Deutschland gibt es rund 72.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Jede dritte Art ist in ihrem Bestand gefährdet. Das geht aus dem ersten umfassenden Artenschutz-Report hervor, den jetzt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgelegt hat. Das nationale Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten, wurde bislang verfehlt. Eine Ursache dafür ist die intensive Landwirtschaft, sagt BfN-Präsidentin Beate Jessel. Sie fordert, die Anstrengungen im Naturschutz zu verstärken.

Dieser Aufforderung versucht der Landkreis Holzminden nachzukommen. Ein Weg und Mittel dazu ist die Ausweisung von Schutzgebieten. Mit der Verordnung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Sollingvorland-Wesertal, das mit annähernd 250 Quadratkilometern rund ein Drittel der Fläche des Holzmindener Kreisgebietes umfasst, hat der Kreistag Holzminden am 20. April mit seiner rot-grünen Mehrheit einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Dass dieses klare Votum der Politik auf Veranlassung der Verwaltung nun vom Niedersächsischen Umweltministerium einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wird, ist nicht schädlich, sondern wird die Position der Kreistagsmehrheit nur stärken.

Denn die durchschlagenden Argumente liegen auf Seiten derjenigen, die einen umfassenden Schutz des gesamten Gebietes mit seinen zwei Zonen fordern.

Dass das grundsätzliche Verbot von Baumaßnahmen nicht nur in Zone 1, sondern auch in Zone 2 zu gelten hat, geht aus dem Charakter des EU-Vogelschutzgebietes Sollingvorland hervor, das sich weitgehend mit Zone 2 deckt.

Der Schutzzweck für die Zone 2 ist insbesondere in der Erhaltung und der Entwicklung störungsarmer Brut- und Nahrungshabitate zu sehen. Weitgehende Störungsfreiheit ist für bedrohte und unter strengem Schutz stehende Arten wie Rotmilan, Uhu, Grauspecht, Schwarzstorch, Neuntöter und Graureiher unabdingbar. Wo diese Bedingungen noch nicht gegeben sind, müssen sie hergestellt werden.

Der Bau von neuen Anlagen in dem LSG würde jeglichem Schutzzweck widersprechen und wäre kontraproduktiv. Die vorhandenen Flächen dürfen nicht weiter verbaut und versiegelt werden, sonst verlieren sie ihre Funktion als Nahrungs-, Rast- und Pufferflächen.

Selbstverständlich vertragen die Flächen des Landschaftsschutzgebietes auch keine weiteren Immissionen in Form von Stickstoffen und Bioaerosolen aus zusätzlichen landwirtschaftlichen Anlagen. Auch eine weitere Flächenversiegelung mit damit einhergehender Zu­nahme von Kraftfahrzeugverkehr darf es im Schutzgebiet nicht geben, sie könnte die zu schützenden Arten vergrämen.

In unserer LSG-Verordnung haben wir als rot-grüne Kreistagsmehrheit für gut begründete Fälle Ausnahmen zugelassen. So kann die Erweiterung von baulichen Anlagen von einer Größe bis zu 400 Quadratmetern Fläche und vier Metern Höhe durch die Untere Naturschutzbehörde unter gewissen Bedingungen zugelassen werden. Bauanträge, die über diese Maße hinausgehen, können nur vom Kreistag im Wege der Teillöschung gestattet werden.

Wir haben unseren politischen Willen klar formuliert und gesagt, dass im gesamten Landschaftsschutzgebiet keine Anlagen der industriellen Massentierhaltung geduldet werden.

Diese politische Zielsetzung ist mit der LSG-Verordnung Sollingvorland-Wesertal rechtlich sauber umgesetzt worden. Ich habe keinen Zweifel, dass sie der Überprüfung durch das niedersächsische Umweltministerium standhalten wird.

Der Ankündigung von Interessen geleiteten Personen und Organisationen, die LSG-Ver­ordnung auch nach einem positiven Testat aus Hannover zu beklagen, sehen wir gelassen entgegen.

Gerd Henke, Lauenförde
Kreistagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen

 

Kreistag verabschiedete am 20.4.2015 die Neuverordnung des LSG “Sollingvorland” mit

  • 21 Ja-

  • 15 Nein-Stimmen und

  • einer Enthaltung


Artikel TAH Donnerstag, 23. April 2015

Erst wird protestiert, dann applaudiert…

Kreis Holzminden (bs). Die Bürgerinitiative Tuchtberg macht sich seit Jahren stark für den Tier- und Naturschutz. Mit Recht können die Aktiven für sich in Anspruch nehmen, im Namen von 4.000 Bürgern zu sprechen, denn Anfang 2013 haben sie dem Landkreis Holz­minden eine Unterschriftenliste überreicht. 4.000 Unterzeichner haben sich damals gegen Massentierhaltung im Landkreis Holzminden ausgesprochen. In der Kreistagssitzung ging es auch um dieses Thema - genauer gesagt um die Verabschiedung der Landschaftsschutzverordnung „Sollingvorland-Wesertal“, die der rot-grünen Kreistagsmehrheit auch dazu dienen soll, große landwirtschaftliche Bauten in der Natur zukünftig zu verhindern. Gegen die Bedenken der Verwaltung setzte sich die Mehrheitsgruppe durch - und bekam BI-Beifall.

Nach der Entscheidung: Wird jetzt geklagt?

Kreistag verabschiedet restriktive Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes „Sollingvorland-Wesertal“ 

Kreis Holzminden (bs). Die Verwaltung hat davor gewarnt, die Landwirte haben insistiert, das Landvolk Klage angekündigt. Dennoch drückt die rot-grüne Mehrheit im Holzmindener Kreistag die restriktive Neuordnung des Landschaftsschutzgebietes „Sollingvorland-We­ser­tal“ durch. Das erklärte Ziel: Massentierhaltung im Landkreis Holzminden verhindern. Nach der Abstimmung - die Opposition stimmt geschlossen dagegen - gibt es für Rot-Grün Beifall von den Mitgliedern der BI Tuchtberg.

Es betrifft ein Drittel des Landkreises

Fünf Jahre hat das Verfahren gedauert, mit dem aus acht Schutzgebieten ein großes gemacht werden soll, dass mit 240 Quadratkilometern immerhin ein Drittel des Landkreises Holzminden umfasst. Unstrittig waren die Paragraphen für die Zone I, das Landschaftsschutzgebiet. Hier sind die Vorgaben rigide. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt. Der Streit entzündet sich an Zone II, dem Vogelschutzgebiet, in dessen Paragraphenwerk Rot-Grün die strikten Vorgaben aus Zone I mit anwendet. Es geht vor allem um die Möglichkeit für Landwirte, im Vogelschutzgebiet Scheunen, Maschinenhallen oder auch Stallungen zu errichten.

Das dürfen sie auch, argumentiert Rot-Grün, aber nur - damit keine „Tierfabriken“ gebaut werden können im Kreis Holzminden - bis zu einer Größe von 400 Quadratmetern und ei­ner Höhe bis zu vier Metern. Viel zu klein, argumentieren die Landwirte. Wer größer bauen will, muss hohe bürokratische Hürden überwinden. Das bedrohe die Existenz der bäuerlichen Landwirtschaft, argumentieren sie. Es ist eine Diskussion, die sich auch im Holzmindener Kreistag fortsetzt.

Gerd Henke (Grüne) widerspricht den Landwirten und auch der Verwaltung, die aus Angst vor einer Klagewelle die Verordnung noch einmal umgeschrieben hatte (der TAH berichtete). Rot-Grün kontert mit einem Änderungsantrag, will auch im Vogelschutzgebiet Störungen durch bauliche Anlagen, so Henke, verhindern. Mehr Grünland, eine extensive Nutzung an den Rändern der Wälder, „diese Ziele sind nicht mit großen Tierhaltungsanlagen kompatibel“, so Henke. “Rechtsunsicherheit würde bestehen, wenn wir zulassen würden, dass wild gebaut werden könnte. Jede Anlage, und sei sie auch noch so klein, schränkt das Nahrungsangebot der Vögel ein“, fügt er hinzu.

„Mich schockiert…“

Diese Aussage bringt Karl-Friedrich Pieper, FDP-Kreistagsabgeordneter und selbst Landwirt, regelrecht auf die Palme. „Was hat der Vogelschutz mit dem Baurecht zu tun“ schimpft er, sieht die landwirtschaftlichen Betriebe in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Mit 18 Kühen könne kein Bauer mehr seine Familie ernähren. „Mit 400 Quadratmetern Grundfläche kann man keinen Betrieb retten“. Die Verwaltungsvorlage wäre für die Landwirte tragbar gewesen, so Pieper, der sich zudem darüber wundert, dass - zukünftig - im Vogelschutzgebiet Baumfäll- und Rückearbeiten der Forst in unmittelbarer Nähe von Nestern geschützter Vögel möglich seien. Und auch der Hochsitzbau sei dort erlaubt. „Mich schockiert, dass die SPD das mitträgt“, entfährt es Pieper, „wer Schranken auf Wege baut, hat auch Schranken im Kopf“ und: „Das Landvolk muss sich wirklich überlegen, dagegen vorzugehen, um zu prüfen, ob hier überhaupt rechtens gehandelt wird“.

Die CDU hat noch mit einem Änderungsantrag versucht, die Interessen der Landwirtschaft sicherzustellen. Friedrich-Wilhelm Schmidt, der den Antrag vorträgt, appelliert, „nicht mehr Bürokratie aufzubauen“. Eine untergeordnete Verordnung, so argumentiert die CDU, kann nicht in das Bundesbaugesetz eingreifen. Wenn Baumaßnahmen, die nach dem Bundesbaugesetz zulässig seien, noch der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde oder des Kreistages bedürfen, werde ein Bauvorhaben unnötig in die Länge gezogen, das Verfahren werde kostenaufwendiger und verursache vermeidbaren Verwaltungsaufwand. „Die Satzung soll dem Vogelschutz dienen, es ist nicht zu erkennen, dass landwirtschaftliche Bauten den Schutzzweck einschränken“, so Schmidt. Die CDU wendet sich auch gegen die Vorgabe, standortheimische Gehölzbestände im Uferbereich nicht mehr beseitigen zu dürfen und fordert, dass auch weiterhin Gehölze an Flüssen und Bächen geschlegelt werden dürfen.

Die Mehrheitsgruppe lässt sich darauf nicht ein. Bei 21 Ja-, 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wird die Verordnung verabschiedet.


Artikel TAH Mittwoch, 24. März 2015

Ein Riegel gegen die Massentierhaltung?

Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“ / Meinungsverschiedenheiten zwischen Verwaltung und Politik

Kreis Holzminden (bs). Es ist das zweite große Projekt von Rot-Grün - und in der Schul­debatte fast untergegangen: Die Neuordnung des Landschaftsschutzgebietes „Sollingvorland-Wesertal“ betrifft ein Drittel der Fläche des Landkreises Holzminden. Erklärtes Ziel der Mehrheitsgruppe: Mit dem Instrumentarium der Verordnung von Landschafts- und Vogelschutzgebiet soll dem Einzug der Massentierhaltung im Landkreis Holzminden ein Riegel vorgeschoben werden. Doch ist das der richtige Weg? Die Verwaltung warnt: „Uns ist allen nicht gedient, wenn dagegen geklagt wird.“ Deshalb hat sie von sich aus im laufenden Genehmigungsprozess strittige Paragraphen geändert. Das sorgt für Unmut im Bauausschuss.

Seit 2011 läuft im Landkreis Holzminden das Verfahren, durch das Vogelschutzgebiete hoheitlich gesichert werden sollen. Es ist eine Forderung der EU, der das Land Niedersachsen nur sehr zögerlich nachgekommen ist. Bis 2018 soll das Verfahren niedersachsenweit abgeschlossen sein. Für die Untere Naturschutzbehörde bot das Verfahren die Möglichkeit, die Schutzgebietslandschaft zusammenzufassen zum Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland-Wesertal“.

Zwei Zonen soll es in dem Gebiet, das weite Flächen der Samtgemeinden BodenwerderPolle, Bevern sowie Eschershausen-Stadtoldendorf umfasst, geben: Die Zone I, das Land­schaftsschutzgebiet, und die Zone II, das Vogelschutzgebiet. Die Bestimmungen für Zone I sind unstrittig. Hier gilt es die „herausragende Schönheit des Gebietes“ zu erhalten und „weitgehende Ruhe und Ungestörtheit“ sicherzustellen.

Anders sieht es im Vogelschutzgebiet Solling-Vorland aus, in dem laut EU-Vogelschutz­richtlinie „ein günstiger Erhaltungszustand für die innerhalb des Vogelschutzgebietes vor­kommenden europäischen Arten zu wahren oder wiederherzustellen sind“, Hier geht es also nicht um Landschaft, sondern darum, den Vögeln ein gutes Lebensumfeld zu garantieren. Besonders schätzenswert sind Rotmilan und Uhu, Schwarzstorch, Schwarzmilan und Grauspecht, Schwarzspecht, Neuntöter und Graureiher.

Hier hat Rot-Grün in den Verordnungstext weitgehende Restriktionen geschrieben, die bei der öffentlichen Auslegung für viele Einsprüche gesorgt haben. Landvolk und auch einzelne Landwirte haben bereits angekündigt, dagegen zu klagen, sollte der Kreistag das Werk so verabschieden. In der Kritik ist ein Bauverbot auch im Vogelschutzgebiet und der Schwellenwert für landwirtschaftliche Bauten, die 400 Quadratmeter Grundfläche und vier Meter Höhe nicht überschreiten dürften.

„Diese Beschränkung ist willkürlich. Selbst kleine Maschinenhallen brauchen mehr Raum“, erklärt Michael Buschmann von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden im Bauausschuss. Er zitiert aus den Einwendungen, in denen von einer    „bewussten Überreglementierung“ die Rede ist. Buschmann betont: „Im Vordergrund muss für uns der Schutzzweck stehen.“  Ein generelles Bauverbot sei nicht erforderlich, die Verordnung damit nicht rechtssicher. „Es gibt“, so Buschmann, „andere Steuerungselemente, die das Baurecht regeln.“

Dirk Reuter (SPD) und Gerd Henke (Grüne) signalisieren im Bauausschuss aber, daran festhalten zu wollen. Für Dirk Reuter gibt es „keine wirtschaftliche Notwendigkeit, eine Maschinenhalle irgendwo in die Feldmark zu setzen. Ähnliches gilt für Tierhaltungsställe“. Und Gerd Henke betont: „Dass uns die Auswüchse der Massentierhaltung stören würden, daraus machen wir keinen Hehl.“ Die Baubeschränkungen seien sehr bewusst in die Verordnung geschrieben worden, „und daran wollen wir festhalten“. Henke: „Da muss die Politik die Hand draufhalten. Dass wollen wir nicht der Verwaltung überlassen.“

Dass der Bauausschuss dennoch keine Beschlussempfehlung fasst, liegt allein daran, dass Unterlagen fehlen. Die Politiker hatten nach entsprechenden Urteilen, die zu dieser restriktiven Auslegung der Verordnung bereits erfolgt sind, gefragt. Und es gibt auch einen Mail-Wechsel zwischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer und Umweltminister Wen­­­­zel zu diesem Thema. Beides soll jetzt nachgeliefert werden. Was es nicht mehr gibt, ist eine weitere öffentliche Bauausschusssitzung. Zum Ärger der Bürger. Sowohl Befürworter des restriktiven Kurses als auch Landvolk und Landwirte, die die Sitzung verfolgen und in der Bürgerfragestunde mitdiskutieren, hätten sich eine weitere Debatte gewünscht.

Die aber soll es nach Meinung von Rot-Grün öffentlich nur noch im Kreistag geben. Am 20. April, wenn auch die Entscheidungen im Schulstreit - endgültig - fallen sollen.


Neuverordnung des LSG “Sollingvorland” ist auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen und Umwelt 

http://sitzungsdienst-online.net/ratsinfo/holzmindenlk/Meeting.html?year=2015&month=2&mid=976#current

Donnerstag 19-03-2013, Ausschuss für Bauen und Umwelt, 15:00 Uhr,

Der Ort der Ausschusssitzung Bauen und Umwelt am Donnerstag, 19. März hat sich geändert. Die Sitzung wird nicht wie angekündigt, im Lehrerzimmer Technikzentrum, sondern in den Berufsbildenden Schulen Holzminden, Von-Langen-Allee 5, Cafeteria, durchgeführt. So die amtliche Bekanntmachung im heutigen TAH. Vorab finden ab 15.00 Uhr Besichtigungen durch die Ausschussmitglieder statt. Ab ca 16.00 Uhr dürfte dann die Tagesordnung beginnen.

Es wäre gut, wenn viele Bürger und Bürgerinnen anwesend wären, um die Schwachpunkte des wenig ausbalancierten Verordnungsentwurfs zu hinterfragen. Ein besonderes Augenmerk galt den Baumaßnahmen im LSG. Soll es wirklich allein die Untere Naturschutzbehörde sein, die mit ihren Prüfschritten, die angeblich "alles komplett abdecken", entscheiden darf, was im LSG und im Vogelschutzgebiet gebaut werden darf? Erfordert es nicht vielmehr einer politischen Entscheidung, wenn Massentierhaltungs-anlagen da entstehen sollen, wo Bürger und Bürgerinnen Tier- und Umweltschutz erwarten? Die Bi Weserbogen wird sich jedenfalls für einen Landschafts- und Vogelschutz einsetzen, der diesen Namen auch verdient. Eine Aufweichung der bestehenden LSG Verordnung "Wesertal" werden wir nicht hinnehmen!


Artikel TAH Mittwoch, 11. März 2015

Neuer Entwurf für den Landschaftsschutz

Veränderungen bei Verboten und Vorbehalten / Thema im Bau- und Umweltausschuss

Kreis Holzminden (fhm). Zweimal wird sich der Ausschuss für Bauen und Umwelt des Landkreises Holzminden mit dem Thema „Neuverordnung des Landschaftsschutzgebietes Sollingvorland-Wesertal“ befassen. Einmal am heutigen Mittwoch in nicht öffentlicher Sitzung und am Donnerstag, 19. März, in öffentlicher Sitzung. Zuletzt hatte sich der Kreisausschuss im Oktober vergangenen Jahres mit dem neuen Landschaftsschutzgebiet befasst und nach einer Änderung eine erneute Auslegung angeregt. Die Auslegung ist erfolgt, aber auch weitere Änderungen gibt es im vorliegenden Entwurf der Verordnung.

Mit der Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets, das sich über große Flächen der Samtgemeinden Bevern, Bodenwerder-Polle und Eschershausen-Stadtoldendorf erstreckt, werden die EG-Vogelschutzrichtlinie und Naturschutzgesetze umgesetzt sowie bestehende Landschaftsschutzgebietverordnungen auf den aktuellen Rechtsstand gebracht. Das Schutzgebiet ist in zwei inhaltliche Zonen unterteilt. Zone 1 beinhaltet den Grundschutz des Gebiets, Zone 2 sichert den Vogelschutz. Die Verordnung, die vom Ausschuss und dann vom Kreistag beschlossen werden soll, regelt Verbote und Erlaubnisse innerhalb der Vogelschutzgebiete. Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist innerhalb der Schutzgebiete weiter möglich.

In der Zone 1 werden durch die Verordnung Baumaßnahmen aller Art, die Veränderung der Geländeoberflächenstruktur und die Beseitigung von Waldaußenrändern, Quellen und Quellmulden sowie Ufergehölze verboten. In der Zone 2 ist der Bau von Windrädern verboten. Allerdings sieht die Verordnung Erlaubnisvorbehalte vor. So können im Landschaftsschutzgebiet Neu- und Umbauten in unmittelbarer Angrenzung an vorhandene Hof­stellen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, durchgeführt werden, wenn sie von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erlaubt werden. Freigestellt von den Verboten oder Erlaubnisvorbehalten sind Hochsitze, Unterhaltungsmaßnah­men an vorhandenen Bauwerken, sowie Vorbereitungen für Traditionsveranstaltungen wie Osterfeuer und Gottesdienste und Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Der vorliegende Entwurf, über den die Kreistagsabgeordneten entscheiden werden, beinhaltet einige Änderungen zum Entwurf des vergangenen Jahres. In der Version von 2014 stand noch die Vorgabe, dass die Untere Naturschutzbehörde keine baulichen Maßnahmen erlauben darf, deren Grundfläche 400 Quadratmeter übersteigt und höher als vier Meter ist. Dieses Verbot ist im Beschlussvorschlag nicht mehr vorhanden. Neu hinzugekommen ist die Freistellung für Osterfeuer und Gottesdienste, wenn dafür Fahrzeuge mit Motoren für die Vorbereitung der Veranstaltung genutzt werden müssen.

Die CDU-Fraktion hat schon einen Änderungsantrag für die Verordnung eingereicht. Sie will, dass bei den Verboten der Baumaßnahmen aller Art im Landschaftsschutzgebiet der Passus hinzukommt „ausgenommen sind landwirtschaftliche Bauten gemäß Paragraph 35 Baugesetzbuch.“ Es könne nicht sein, so begründet die CDU-Fraktion, dass eine Verordnung des Landkreises so in das Bundesbaugesetz eingreife. Wenn Baumaßnahmen, die nach dem Bundesbaugesetz zulässig sind, noch der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde oder des Kreistages bedürfen, werde das Verfahren unnötig in die Länge gezogen und es entstehe ein höherer Aufwand. Die Satzung solle dem Vogelschutz dienen. „Es ist nicht zu erkennen, dass landwirtschaftliche Bauten den Schutzzweck einschränken“, schreibt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag.

 

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