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Leserbrief TAH 28. März 2015

„Mal kräftig zugelangt“

Zur Erhöhung der Abwassergebühren in Eschershausen

Was würden Sie als Verbraucher sagen, wenn Ihnen Ihr Stromanbieter die Preise von einem Tag auf den anderen um über 40 Prozent erhöht? Sie würden dem Anbieter schleunigst kündigen und zu einem günstigeren Versorger gehen. Was würden Sie sagen, wenn Ihnen Ihr Telefonanbieter von einem Tag auf den anderen die Gebühren um über 40 Prozent erhöht? Sie würden dem Anbieter schleunigst kündigen und logischerweise zu einem günstigeren Anbieter gehen. Bei ihrem Wasserversorger geht das aber nicht, denn der hat in diesem Gebiet ein Monopol und nutzt das schamlos aus. Wenn Sie sich Ihren Bescheid des WVIW vom 28. Februar 2015 (für 2014) ansehen, dann werden Sie feststellen, dass man die Gebühren um sagenhafte 42,71 Prozent (ohne Regenwasser, das kommt noch zusätzlich dazu!) erhöht hat.

Wenn man sich den Bescheid genauer ansieht, dann stellt man fest, dass es in erster Linie das Grundentgelt für Schmutzwasser in Höhe von 144 Euro ist, das für diese vorher nicht angekündigte Erhöhung verantwortlich ist. Hier wird merkwürdigerweise kein Unterschied zwischen kleinen Privathaushalten und gewerblichen Großeinleitern gemacht.

Ein ordentlicher Kaufmann würde sich sicherlich genau überlegen, ob er eine so drastische Gebührenerhöhung überhaupt in einem Schritt durchführt. Zumindest aber würde er eine solche immense Gebührenerhöhung in einer angemessenen Frist verkünden und nicht von heute auf morgen. Eigentlich hätte ich von unseren Kommunalpolitikern erwartet, dass wir von ihnen rechtzeitig und genau erfahren, was geplant ist und wie die geplante Ge­bührenerhöhung zu rechtfertigen ist.

In meinem Heimatdorf Oelkassen hat es aber deutliche Unstimmigkeiten bei der Bekanntgabe der Erhöhung gegeben, denn in unserem Aushangkasten fehlt zum Beispiel die Information über das Grundentgelt für Frischwasser in Höhe von 64,20 Euro.

Leider werde ich den Verdacht nicht los, dass diese kräftigen Gebührenerhöhungen auch mit der Verabschiedung des ehemaligen Geschäftsführers und den an ihn geleisteten Abfindungszahlungen (90.000 Euro?) zu tun haben. Hier wäre eine detaillierte und vor allen Dingen auch für den Laien verständliche Erklärung des Wasserverbandes sehr zu begrüßen.

Erwin Zwickert, Oelkassen


Leserbrief TAH 26. August 2014

Wehrt euch gegen die Abzocke des WVIW

Zu den Abwasserabrechnungen in Stadtoldendorf

Der Leserbrief des Herrn Podwonek aus Braak zeigt haargenau die Probleme auf, die auf uns Verbraucher im Bereich Abwasser zukommen. Bei der Haltung des WVIW war es ab­zu­sehen, dass der sich trotz nicht entschiedener Gerichtsverfahren wieder auf die alte Li­nie einschießt und versucht, uns Verbraucher weiterhin abzuzocken.

Das Schlimme an der ganzen Angelegenheit ist unter anderem auch, dass unsere soge­nann­ten „Volksvertreter“ sich vor Angst in die Hose gemacht und sich eingegraben haben. Sie kommen sicher zum Vorschein, wenn Wahlen anstehen, um uns wieder einmal große Wohltaten zu versprechen.

Unter anderem zeigt der Leserbrief von Herrn Podwonek auf, wie man sich gegenüber den ungerechtfertigten Forderungen des WVIW verhalten soll, bis eine endgültige Entschei­dung des Gerichtes vorliegt:

  • Widerruf der Einzugsermächtigung.
  • Zahlung der alten Gebühr von 3,80 Euro pro Kubikmeter abzüglich Nachlass von 57 Cent, gleich 3,23 Euro pro Kubikmeter Abwasser.
  • Zahlung des Grundentgeldes in Höhe von fünf Euro pro Monat.
  • Nichtzahlung der geforderten Gebühr für Niederschlagswasser.

Hoffentlich verhalten sich sehr viele der Verbraucher in diesem Sinne, denn hier hilft nur massiver Widerstand.

Adolf Kirchhoff, Stadtoldendorf

 


Leserbrief TAH Donnerstag, 21. August 2014

Muss ich wegen Gebühren umziehen?

Gedanken zur Abrechnung vom Wasserverband Ithbörde/Weserbergland

Vor kurzem erhielt ich vom Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) die Mitteilung über die Abschlagszahlung für Niederschlagswasser und Schmutzwasser. Diese basiert auf einem angenommenen jährlichen Verbrauch für 2014 für das Schmutzwasser bei 142 Kubikmetern mit dem Kubikmeterpreis von 9,09 Euro zuzüglich dem jährlichen Grundent­gelt von 144 Euro. Trotz der Gutschriften für die Jahre 2009 bis 2012 in Höhe von 659,19 Euro habe ich nun immer noch einen Jahresbetrag für das Schmutzwasser von 775,59 Euro zuzüglich der jährlichen Vorauszahlung für das Niederschlagswasser in Höhe von 78,96 Euro zu zahlen. Der WVIW fordert von mir nun eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 170,91 Euro!

Darauf war ich absolut nicht vorbereitet und es hat mich bei der Durchsicht der Vorjahres­zah­lun­gen fast vom Stuhl gehauen. Nach meiner ersten Schockstarre bin ich nun wieder erwacht und habe gegen die Mitteilung über die Abschlagszahlung und gegen die Allge­mei­nen Bedingungen des WVIW schriftlich widersprochen. Ebenso habe ich keine Ein­zugs­ermächtigung erteilt.

Was ich nicht verstehe: Es wird eine Gutschrift von 0,57 Euro/Kubikmeter (Preisunter­schied der Erhöhung auf 3,80 € / Kubikmeter) sowie eine Gutschrift über den Differenzbe­trag des Grundentgeltes von jährlich 84 Euro erstellt. Bei der neuen Mitteilung ist der Preis von 3,80 Euro/Kubikmeter auf sage und schreibe 9,09 Euro/Kubikmeter erhöht worden und auch das Grundentgelt beträgt wieder Euro 144 Euro jährlich.

Bin ich im falschen Film? Und was wird im nächsten Jahr, wenn die alles mildernde Gut­schrift wegfällt? Meine alte Abschlagszahlung aus dem Jahr 2013 betrug 62 Euro monat­lich.

Da die neue monatliche Zahlung aber erst ab August 2014 angefordert wird, ist nun die be­reits genannte monatliche Rekordsumme von 170,91 Euro zahlen. Dies werde ich nicht tun! Ich werde vielmehr den Kubikmeter-Preis auf 3,23 Euro und auch das Grundentgelt entsprechend zurückrechnen.

Ein Besuch auf der Homepage des WVIW bestärkt mich in diesem Vorhaben. In Boffzen nimmt der WVIV beispielsweise einen Schmutzwasserpreis von 2,80 Euro, in Kirchbrak 3,17 Euro, in Polle 3,36 Euro und auch in Eschershausen nur 3,53 Euro.

Auf Nachfrage bei meinen Arbeitskollegen, die in Holzminden wohnen, erfuhr ich, dass dort der Preis bei 1,80 Euro liegt. Soll ich nun mit meiner fünfköpfigen Familie vom schön gelegenen Sollingdorf Braak, nur wegen der nicht nachvollziehbaren Preisgestaltung des WVIV, umziehen?

Meine Abschlussfrage lautet nun: Ist das Schmutzwasser in der Alt-Samtgemeinde anders als im gesamten Landkreis oder so schlecht? Ich weiß es nicht! Scheinbar muss dies wohl so sein, denn sonst könnte der Kubikmeterpreis hier nicht so irrsinnig hoch sein!

Wegziehen können wir mit eigenem Haus nicht, aber wer wird denn bei diesen Schmutz­wasser­preisen nach Stadtoldendorf oder Umgebung noch hinziehen?

Michael Podwonek, Braak

 

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