Artikel TAH vom 17. Juni 2014
Nur noch 60 Euro Grundgebühr für das Abwasser? Darüber diskutieren die Bürgerinitiativen.
Wie glaubwürdig ist das Angebot?
Bürgerinitiativen Polle, Stadtoldendorf und Bodenwerder reagieren auf SPD-Sprecher Wilhelm Brennecke
Kreis Holzminden (fhm). „Zumindest scheint nach fünf Jahren sachlicher Kritik das Thema bei der Mehrheitsfraktion im Samtgemeinderat Bodenwerder-Polle angekommen zu sein.“ Die Sprecher der Bürgerinitiativen aus Polle (Weserbogen), Stadtoldendorf Abwassergerechtigkeit) und Bodenwerder (Abwassergebührengerechtigkeit) werten zumindest das als einen Erfolg. Gemeinsam haben sie sich intensiv in den vergangenen Tagen und Wochen über die Erklärung des SPD-Fraktionssprechers im Samtgemeinderat Bodenwerder-Polle ausgetauscht, das Wilhelm Brennecke in einem Gespräch mit dem TAH unterbreitet hatte. Brennecke hatte in der Diskussion um den Wasserverband Ithbörde/Weserbergland (WVIW) eine Halbierung des Grundpreises für Abwasser auf 60 Euro vorgeschlagen und Gesprächsbereitschaft der Politik mit den Bürgerinitiativen signalisiert.
Welches Mandat hat Wilhelm Brennecke?
Manuela Rosenburg (BI Bodenwerder), Wilhelm Weißenborn (BI Polle) und Bernd Schuster (BI Stadtoldendorf) und alle Mitglieder der Initiativen haben mit sehr großem Interesse das Angebot Brenneckes wahrgenommen. Allerdings: Wilhelm Brennecke bleibe die Aussage schuldig, welches Mandat er dazu besitze. Ob er als Mitglied der Verbandsversammlung des Wasserverbandes auftrete oder sogar vom Vorstand des Wasserverbandes ermächtigt wurde, diesen neuen Grundentgeltbetrag zu benennen?
Allerdings müsse man wirklich die Glaubwürdigkeit hinterfragen, wenn wenige Tage nach der Erklärung Brenneckes im TAH die Bürger per Postwurfsendung eine Information des Wasserverbandes erhalten, in der wieder für ein Grundentgelt von 144 Euro plädiert werde. „Was sollen die Bürger davon halten“, fragen die BI-Sprecher.
Die von Fraktionssprecher Brennecke gemachte Verlautbarung zeige den Abwasserkunden des WVIW, dass die bisherige Kritik der beteiligten Bürgerinitiativen bei den politisch verantwortlichen Ratsmitgliedern zumindest im Bereich der Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, angekommen sei. Bedenklich scheine es, dass dafür nahezu ein Jahr verging, so die BI-Sprecher.
Wilhelm Brennecke brachte im TAH-Bericht vom 31. Mai seine Enttäuschung über das Verhalten der BI-Vertreter zum Ausdruck, weil die BI-Vertreter auf seinen Vorschlag, die Gebühr auf den Prüfstand zu stellen, mit Kopfschütteln reagiert und Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit seiner „Kehrtwende“ bezweifelt hätten.
Manuela Rosenburg: „Mit den Vertretern der BI Altsamtgemeinde Bodenwerder Abwassergerechtigkeit hat am 29. Juli 2013 ein Gespräch auf Einladung des Wasserverbandes Weserbergland/Ithbörde in Dielmissen stattgefunden, an dem auch Herr Brennecke teilnahm. Nach zehn Monaten Schweigen ist sein Pressebericht vom 31. Mai die erste Verlautbarung zur Sache von ihm. Diese Tatsache spricht negativ für sich und mag das zitierte Kopfschütteln hinreichend stichhaltig erklären. Eine raschere Reaktion seinerseits hätte dazu beigetragen können, die letzten drei Klagen unter Umständen zu vermeiden.“
Persönliche Gründe bei Vorstandsmitgliedern?
Auf die von Fraktionssprecher Brennecke gestellte Frage, ob es einigen BI-Vertretern wirklich um die Sache gehe oder ob vielleicht persönliche Gründe eine Rolle spielten, geben die Bürgerinitiativen in einer Erklärung eine klare Antwort: „Im Rahmen der praktizierten Selbstkontrolle wird streng darauf geachtet, dass sich die Vorstandsarbeit an den gegebenen Sachverhalten orientiert. In keinem einzigen Fall sind bisher persönliche Gründe als Mitarbeitsmotiv zu Tage getreten. Dafür stehen die drei Bürgerinitiativen als Basis auch nicht zur Verfügung. Das ist sowohl für die Vergangenheit als auch für die weitere Dauer der sachlichen Auseinandersetzung ausgeschlossen.“
Eine deutliche Antwort geben die Initiativen auch auf die Anmerkungen Brenneckes zu den Klagen und Urteilen. Nicht die Kläger, also die Bürger hätten zu verantworten, dass die vom WVIW aufgestellten allgemeinen Entsorgungsbedingungen nicht rechtskonform seien. „Hier die nötige Rechtsgrundlage zu schaffen, ist allein die Aufgabe des WVIW und nicht der Gerichte. Die Prozesskosten wurden durch den WVIW, durch ständige Berufungen erhöht und dies ist nicht die Schuld der Entgeltzahler. Somit können die Entgeltzahler auch nicht mit den Gerichtskosten belastet werden, sondern hier haben die Träger des WVIW die Kosten auszugleichen.“
Vielleicht, so schlagen die Sprecher der Initiativen aus Bodenwerder, Stadtoldendorf und Polle vor, hätte sich der Wasserverband seine Postwurfsendung lieber sparen sollen, um den Bürger nicht mit Drucksachen kostenmäßig zu belasten.
„Oder wer bezahlt diese Information der Selbstdarstellung?“, lautet die Abschlussfrage der hier zitierten BI-Erklärung.
Podiumsdiskussion Aula Ritterhofschule Polle 25. März 2010
Dies ist ein Auszug der Diskussion, wie sie sich am 25.3.10 auf der öffentlichen Podiumsdiskussion ergeben hat. Herr Wilhelm Brennecke (Vorstand des WVIW und Fraktionsvorsitzender der SPD im Gesamtgemeinderat) machte Aussagen zur geplanten Abwassertransportleitung nach HOL, die wir so deutlich noch nie gehört hatten. Folgendes konnte mitgeschrieben werden:
Joachim Lienig: ...ich bin nicht im Vorstand des Wasserverbandes, aber ich sehe da hinten eine Wortmeldung, Wilhelm Brennecke ist Mitglied im Vorstand des Wasserverbandes, und ich denke, er kann dazu etwas sagen. Wenn ihm mal jemand das Mikrofon geben würde...
Wilhelm Brennecke: Also zur Schmutzwasserleitung möchte ich die Dinge doch mal ein bisschen versachlichen. Es geht, Herr Schmidt, nicht um den Querschnitt der Leitung der Zuführung zur Kläranlage nach Brevörde, sondern es geht um die Kapazitäten der Aufnahme der Kläranlage in Brevörde.
Es werden im Jahr 33.000 m3 eingeleitet von Petri. Die Kläranlage kann 40.000 m3 fassen, und im Ausnahmefall 42 - 43.000 m3. Es sind also noch Kapazitäten frei.
Aber Voraussetzung ist natürlich - und das ist das Entscheidende - dass die Firma Petri auch die Einleitungsbedingungen, die vertraglich bestehen, und auf gesetzlicher Grundlage basieren, einhält. Und da gibt`s das große Problem.
Petri, und das ist hier auch schon gesagt, hält die zum Teil nicht ein, überschreitet die dramatisch. Das sind Rechtsverstöße! Das wird auch kontrolliert. Denn die Abwasserwerte bei Petri werden von einem externen Ingenieurbüro kontrolliert. Und das wird auch dokumentiert.
Wenn Petri drastisch überschreitet, wird die Kläranlage in Brevörde aufgrund dieser Überwachung dicht gemacht. Das heißt, Petri muss seine Abwässer abfahren nach Hehlen. Und da hat es im Winter große Probleme gegeben, weil die Straßenverhältnisse schwierig waren. Petri ist mit massivem Druck gegenüber dem Verband aufgetreten und hat gesagt: "Das werde ich nicht mehr so hinnehmen. Ich brauche unbedingt die Transportleitung von Glesse nach Holzminden."
Zwischenrufe der Zuhörer
Wilhelm Brennecke: Ja, O.K., und um seine Rechtsverstöße weiterzumachen. Und der Wasserverband hat hier ganz klar entschieden, diese Leitung ist auf Grund der von mir genannten Zahlen nicht erforderlich, und diese Leitung wird nicht gebaut!
Zwischenrufe der Zuhörer: Bravo, Applaus.
Joachim Lienig: Wilhelm, entschuldige mal eben, die Frage, wenn schon Verstöße festgestellt werden, wer sanktioniert?
Wilhelm Brenneke: Diese Frage wird zur Zeit geprüft, weil diese Rechtsverstöße, ... , würde ich sagen, es wurde so der Ball hin- und hergeschoben, wer nämlich dafür verantwortlich ist, die Untere Wasserbehörde, ist es eben der Landkreis oder ist es die Samtgemeinde, das wird geprüft, und dann wird das auch vollzogen. Das ist ganz klar!
Also zur Abwassertransportleitung: die ist nicht erforderlich, wenn die Einleitungsbedingungen eingehalten werden, und da werden wir drauf bestehen. Petri soll sich da selbst helfen und eine entsprechende Vorklärung bringen! Wir werden die Leitung nicht bauen!
Zuhörer klatschen
Ulrike Weißenborn: Herr Brenneke, ich hab dazu eine Verständnisfrage: Sie haben gesagt, dass regelmäßig gemessen wird, und immer, wenn die Werte überschritten werden, wird dicht gemacht, und er muss abfahren. Ist das richtig? Dann muss er nicht deshalb abfahren, weil die Kläranlage in Brevörde die Kapazitäten nicht mehr aufnehmen kann, sondern weil seine Werte zu hoch sind?
Wilhelm Brennecke: So ist es! Würden die Werte nicht überschritten, könnte er auch normal einleiten, die Kapazität würde ausreichen. Das gelingt ihm nicht, weil er permanent überschreitet! Und dann muss er abfahren. Dann fährt er nach Hehlen ab. Dann wird die Anlage auch dicht gemacht zum Selbstschutz - auch richtig - und er muss abfahren. Das möchte er natürlich verhindern, es sind Kosten für ihn, und wir sollen, damit er weiter die Werte überschreiten kann, die Leitung bauen? Deshalb werden wir die Leitung nicht bauen!
Ulrike Weißenborn: Vorerst oder endgültig?
Wilhelm Brennecke: Ich sag´ mal endgültig, weil der Betrieb expandiert, das ist klar! Er könnte ja auch extern noch Ware oder Produkte anfahren lassen, um seine Produktion zu steigern. Das ist einerseits auch ganz gut, aber auf der anderen Seite wird der Betrieb auch - er ist wirtschaftlich orientiert - seine Abwassermengen reduzieren! Das ist so, und insofern ist diese Leitung nicht erforderlich, auch auf Dauer nicht erforderlich.
Georg Petau: Vielen Dank für die klaren Worte.