Überprüfung
der Gebührenerhöhung und
Notwendigkeit der neuen Abwasserleitung
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Aktuelle Auslegung der Kläranlage Brevörde ( Info WVIW )
Auslegung der Kläranlage Brevörde
8.000 EW, davon
5.000 EW für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft etc.
1.500 EW für Tourismus
1.500 EW für produzierendes Unternehmen in Glesse
Kapazitätsentwicklung ( Info WVIW )
Expansion des produzierenden Unternehmens in Glesse führt zu Kapazitätsengpässen in der Kläranlage
Herstellung einer Abwasservorbehandlungsanlage in Glesse
technische Verbesserungsmaßnahmen in der Kläranlage Brevörde
Optimierung der Prozesse unter Einbeziehung von Zwischen- und Rückstaukapazitäten in Glesse und Brevörde
gesicherte Regelung durch Genehmigungsverfahren des WVIW
damit Erhöhung der Einleitungsmöglichkeit
von 60 m³ auf 110 m³ pro Tag bei definierter Abwasserkonzentration
bei optimaler Kapazitätsausschöpfung maximal 40.150 m³ im Jahr
auf Einzelantrag kurzfristig bis 150 m³ pro Tag
Eine weitergehende Expansionsabsicht erfordert jetzt neue Perspektiven
für die öffentliche Abwasserentsorgungsinfrastruktur in der SG Polle.
Finanzierungsmodell ( Info WVIW )
WVIW investiert die gesamte Maßnahme
Investitionssumme: 2.250.000 €
Investitionszuschuss MU/NLWKN (50%) 1.125.000 €
Kommunale Mittel (LK/SG) 250.000 €
Kommunalkredit 750.000 €
Investive Mittel WVIW 125.000 € Wasserverband
Wirtschaftlichkeit ( Info WVIW )
relativ niedrige Fixkosten durch:
- Fördermittel
- günstige Finanzierungsbedingungen
- hohen Anteil langlebiger Investitionsgüter mit entsprechend niedrigen Abschreibungssätzen Einleitungsmöglichkeit in die
Kläranlage Holzminden ohne Mindestmengenverpflichtung
Kostenentlastung auf der Kläranlage Brevörde durch
optimierte Betriebsbedingungen
Abwasserreinigung Holzminden mit relativ günstigen Verrechnungseinheiten
Starkverschmutzerzuschlag wurde eingeführt – Entgelte werden auf Satzungsgrundlage erhoben
Abwassermengen aus Produktionserweiterung decken zusätzlich die Kosten ab.
Die Abwasserentsorgung des Produktionsstandortes Glesse ist langfristig und unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung abzusichern!
Gesetzliche Vorschriften und technische Regeln sind gesichert einzuhalten!
Die Gebührenzahler der SG Polle dürfen weder aktuell noch nachträglich durch diese Maßnahme belastet werden.
Die Refinanzierung der Investitionen ist – soweit nicht durch Förderungen gedeckt – durch zusätzliche Abwassereinleitungsmengen zu erwirtschaften.
Im Zuge der Planung einer Abwassertransportleitung sind potentielle zusätzliche Einleitungsmöglichkeiten, wie z. B. die Sickerabwasserentsorgung der Kreismülldeponie zu berücksichtigen.
In technisch geeigneten Varianten ist planerisch und in langfristiger wirtschaftlicher Betrachtung zu untersuchen, ob eine Abwassertransportleitung nach Holzminden für die Entwässerung der Samtgemeinde Polle eine Alternative zur langfristigen Aufrechterhaltung einer eigenen Kläranlage darstellt.
Zusammenfassung der Aussagen des Wasserverbandes :
Einleitung Petri von 60 m³ auf 110 m³ pro Tag bei definierter Abwasserkonzentration
Investitionssumme ( geschätzt) 2.250.000 €
Kommunalkredit 750.000 €
Starkverschmutzerzuschlag wurde eingeführt – Entgelte werden auf Satzungsgrundlage erhoben
Abwassermengen aus Produktionserweiterung decken zusätzlich die Kosten ab.
Die Gebührenzahler der SG Polle dürfen weder aktuell noch nachträglich durch diese Maßnahme belastet werden.
Die Refinanzierung der Investitionen ist – soweit nicht durch Förderungen gedeckt – durch zusätzliche Abwassereinleitungsmengen zu erwirtschaften
Einnahmen:
Berechnung der Starkverschmutzergebühren
CSB Schmutz ( Petrie ) 1600 Formel lt. Satzung: 0,4 x ( C0SB Starkverschm ) +0,6
CSB Normal 750 ( CSB Normal )
Faktor 1,45 x 2,65 € = 3,85 € ( zu zahlen von Petrie )
An Holzminden zu zahlen ca. 3,00 €/m² - Differenz zwischen Gebühren WVIW und Hol = 0,85 €
Zur Zeit scheinen weder die Gebühren die Petrie zu zahlen hat, noch der Betrag, der an Hol weitergeleitet wird festzustehen.
Günstige Annahme der Differenz ( Zur Refinanzierung ) 1,20 €
Berechnung der Einnahmen von Petri:
110 m²/ Tag x 1,20 €/m² x 250 Tage = 33.000 € / Jahr
Ausgaben:
Kommunalkredit 750.000 € zu 4% Zinsen = 30.000 €/ Jahr
Abschreibung auf Investition – Abschreibungsdauer lt. Tabelle 12 Jahre , lt. Herrn Stegie 50 Jahre
Investition 2.250.000 auf 50 Jahre = 45.000 € / Jahr
Gesamtkosten / Jahr 75.000 € zuzüglich Betriebskosten und anteilige Strukturkosten
Fazit:
Bei Einnahmen von 33.000 € / Jahr bleibt eine Unterdeckung von mindestens 42.000 € / Jahr
Damit ist bewiesen, das der Gebührenzahler für die neue Abwasserleitung zahlen muss
Weitere Risiken:
- Höhere Investitionskosten
- Kürzere Abschreibungszeit
- Petri leitet weniger ein ( Mengen stehen nicht fest)
- Geringere Gebühren
Was passiert mit Brevörde nach Fertigstellung der neuen Leitung?
- Brevörde soll mit betriebswirtschaftlich optimaler Auslastung gefahren werden.
- Nur Übermengen werden in die neue Leitung eingeleitet.
- Eine Schließung von Brevörde und Totalentsorgung nach Holzminden scheint unwirtschaftlich
Investitionen:
Für 2009 waren Investitionen in Höhe von ca.1.600.000 € geplant.
(Der größte Teil für die neue Abwasserleitung).
Diese Investitionen waren der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung
Fakt ist:
2009 sind nur geringfügige Investitionsmaßnahmen durchgeführt worden.
Zusammenfassung:
Da die Einleitung aus den Kommunen rückläufig ist, scheint es durchaus möglich, dass die Kapazität der Anlage in Brevörde auch nach einer Produktionserweiterung durch Petri ausreichend ist.
Die Anlage in Brevörde soll ständig mit einer optimalen Auslastung gefahren werden, d.h. nur für evtl. temporär anfallende Übermengen sollte eine Lösung gefunden werden.
Es ist zu überprüfen, um welche Mengen es sich handelt und ob eine so teure neue Abwasserleitung gerechtfertigt ist.
Die Übermengen sollten auch wie bisher zu Petri`s Lasten entsorgt werden.
Eine Schließung des Klärwerkes in Brevörde ist nicht wirtschaftlich.
Sollte die Entscheidung für den Bau einer neuen Leitung fallen, wird folgendes gefordert:
- Das Risiko der Investitionsüberschreitung darf nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen
- Die Refinanzierung der Investition muss von Petri getragen werden.
Dazu ist erforderlich:
- Die Gebühren für Starkverschmutzereinleitung anzuheben
- Die Einleitungsmengen mit Petri vertraglich festlegen. Bei Mindermengen muss ein Ausgleich gezahlt werden, damit die Refinanzierung durch Petri gesichert ist.
Forderung an den WVIW und die Politik:
- Die Notwendigkeit der neuen Abwasserleitung muss anhand gesicherter Zahlen überprüft werden.
- Die Wirtschaftlichkeit der neuen Abwasserleitung muss anhand gesicherter Zahlen überprüft werden.
- Die Refinanzierung der Anlage muss von Petri getragen werden
- Der Starkverschmutzerzuschlag muss auf Grundlage der Satzung erhoben werden.
- Der Gebührenzahler darf durch die Maßnahme nicht belastet werden
- Die Risiken für weitere Kosten dürfen nicht dem Gebührenzahler angelastet werden
- Die Gebührenerhöhung die aufgrund der Investition erfolgt ist muss zurückgenommen werden
- Die Gebührenerhöhung aufgrund von evtl.Verlusten in den Vorjahren muss belegt werden
Autor: Reiner Wölk, 25.11.2009