Vortrag von Herrn Reiner Woelk
Info-Veranstaltung, Polle, 12.Feb.2010
Die Vortragsfolien (mit Ton) finden Sie hier.
Überprüfung der Gebührenerhöhung und Notwendigkeit der neuen Abwasserleitung
- Überprüfung der Notwendigkeit der geplanten Abwasserleitung
- Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben für die neue Abwasserleitung
- Überprüfung der Gründe für die Gebührenerhöhung
- Zusammenfassung
- Forderung an die Politik und den WVIW
1.Überprüfung der Notwendigkeit der geplanten Abwasserleitung
Risiken
Höhere Investitionskosten
Die Kosten von 2.250.000 € sind eine grobe Schätzung. Es gibt keine Vorplanung und keine Kostenermittlung
Hohe Betriebskosten
Welcher Wartungsaufwand muss betrieben werden? Wie viel Pumpstationen werden benötigt?
Was passiert wenn die Anlage aufgrund der Mindermengen trocken läuft?
Fa.Petri leitet weniger ein (keine verbindliche Mengenangabe)
Was passiert wenn Fa.Petri aus unterschiedlich möglich Gründen weniger einleitet als bisher angenommen. Wer trägt dann die Kosten ? Der Gebührenzahler?
Gilt doch der Beschluss:
Die Gebührenzahler der SG Polle dürfen weder aktuell noch nachträglich durch diese Maßnahme belastet werden.
2. Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben für die neue Abwasserleitung
Die Refinanzierung der Investitionen ist – soweit nicht durch Förderungen gedeckt – durch zusätzliche Abwassereinleitungsmengen zu erwirtschaften.
Dieses ist, sollte die Anlage gebaut werden, nicht der Fall:
Der Starkverschmutzerzuschlag ergibt sich aus der Satzung und beträgt nach meinen Berechnungen ca. 1,20 €/m³.
Multipliziert man den Betrag nun mit der geplanten Einleitungsmenge von Petri (ca. 40.000 m³/ Jahr ) ergibt sich eine
Einnahme von ca. 48.000 €/Jahr
Die Kosten (bezogen auf die Schätzungen) für die Abwasserleitung sind aber wesentlich höher:
750.000 € Kommunalkredit zu 4 % Zinsen = 30.000 €/ Jahr
50 Jahre Abschreibung auf 2.250.000 € = 45.000 €/Jahr
Das sind Gesamtkosten von 75.000 € / Jahr
Zuzüglich Betriebskosten und anteilige Strukturkosten.
Einnahmen 48.000 €
- Kosten 75.000 €
Damit gibt es bei der derzeitigen Datenlage eine Unterdeckung von mind.
28.000 €/Jahr
3. Überprüfung der Abwassergebühren
Auf der Info – Veranstaltung am 1.09.2009 in Polle führte Herr Andrews aus, dass ca. 60% der Gebührenerhöhung durch die Investitionen begründet sind.
Der Hauptanteil der Investitionen 2009 und Folgejahren waren für die neue Abwasserleitung geplant:
Geplant waren 2009 insgesamt 1,2 Millionen Euro , davon allein 850.000 € für die geplante Abwasserleitung.
In 2009 sind aber kaum Investitionen angefallen und in den Folgejahren scheint dieses auch nicht der Fall zu sein, wenn man davon ausgeht, dass der Bau der neuen Abwasserleitung nicht gerechtfertigt ist.
Somit ist der Hauptgrund für die Gebührenerhöhung nicht mehr gegeben und die Erhöhung sollte zurück genommen werden.
Als zweiter Grund wurden erhöhte Kosten und Mindereinleitung aufgrund des demographischen Wandels angeben.
Nach einer Betriebserweiterung sollte der Plan umgesetzt werden, die Anlage in Brevörde immer unter optimalen Betriebsbedingungen zu fahren.
Das bedeutet auch, das zukünftig die Grenzwerte eingehalten werden müssen.
Mit diesen Maßnahmen können auch hier zukünftig die Kosten gesenkt werden.
4. Zusammenfassung
Da die Einleitung aus den Kommunen rückläufig ist, wird bei Einhaltung der Grenzwerte die Kapazität der Anlage in Brevörde auch nach einer Produktionserweiterung durch Petri als ausreichend angesehen.
Die Anlage in Brevörde soll ständig unter optimalen Betriebsbedingungen gefahren werden, d.h. nur für evtl. temporär anfallende Übermengen sollte eine Lösung gefunden werden.
Es ist zu überprüfen, um welche Mengen es sich handelt und ob eine so teure neue Abwasserleitung gerechtfertigt ist.
Die Übermengen sollten auch wie bisher zu Petri`s Lasten entsorgt werden
oder eine andere wirtschaftliche Lösung gefunden werden.
Eine Schließung des Klärwerkes in Brevörde ist derzeit unwirtschaftlich.
Sollte die Entscheidung für den Bau einer neuen Leitung fallen, wird folgendes gefordert:
- Das Risiko der Investitionsüberschreitung darf nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen.
- Die Refinanzierung der Investition muss von Fa.Petri getragen werden.
Dazu ist erforderlich:
- Die Gebühren für Starkverschmutzereinleitung anzuheben.
- Die Einleitungsmengen mit Fa.Petri vertraglich festlegen. Bei Mindermengen muss ein Ausgleich gezahlt werden, damit die Refinanzierung durch Fa.Petri gesichert ist.
5. Forderung an die Politik und den WIVW
Die Notwendigkeit der neuen Abwasserleitung muss anhand gesicherter Zahlen überprüft werden.
Die Wirtschaftlichkeit der neuen Abwasserleitung muss anhand gesicherter Zahlen überprüft werden.
Falls der Bau doch entgegen aller Argumente beschlossen wird:
Die Refinanzierung der Anlage muss von Petri getragen werden.
Der Starkverschmutzerzuschlag muss auf Grundlage der Satzung erhoben werden.
Der Gebührenzahler darf durch die Maßnahme nicht belastet werden.
Die Risiken für weitere Kosten dürfen nicht dem Gebührenzahler angelastet werden.
Die Gebührenerhöhung die aufgrund der Investition erfolgt ist, sollte zurückgenommen werden.
Die Gebührenerhöhung aufgrund von evtl. Verlusten in den Vorjahren sollte belegt werden.